Der heimische Bundestagspolitiker Michael Thews (SPD), Abgeordneter für den Wahlkreis Hamm/Unna II (mit Hamm, Lünen, Selm und Werne), begrüßt das gestrige Gerichtsurteil des OVG Münster zur AfD. Der Richterspruch bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf.
„Die AfD hat versucht, das Gericht mit Anträgen zu überschütten und krachend verloren“, resümiert der Sozialdemokrat in einer Pressemitteilung vom Dienstag, 14. Mai.
„Es ist angesichts der erdrückenden Beweislage nur eine Frage der Zeit, bis die AfD bundesweit als gesichert rechtsextrem eingestuft wird.“
Zu den vielen rechtsradikalen Äußerungen kämen noch die Enthüllungen über das „Geheimtreffen der AfD-Mitglieder“ (gemeint ist das Treffen von Potsdam, über das „Correctiv“ berichtet hatte) und der Verdacht der Einflussnahmen aus Russland und China – „ausgerechnet bei den zwei Spitzenkandidaten im Europawahlkampf, hinzu“, so Thews.
Bereits in den vergangenen Monaten, erinnert Thews, habe er „vermehrt auf die Gefahren der AfD hingewiesen“. Jetzt erklärt er:
„Eine Partei, die demokratisch gewählt wurde, ist noch lange nicht eine demokratische Partei. Wenn unsere Demokratie in Gefahr ist, sieht unsere Gesetzgebung auch ein Verbot vor, auch wenn die Hürden hoch sind.“
Diese Gefahr sei aus deiner Sicht bei der AfD klar erkennbar.
Das Verbotsverfahren ersetzt natürlich nicht die inhaltliche Auseinandersetzung, die immer Bestandteil des politischen Handelns sein muss.
Diese sogenannte „Alternative“ steht aus meiner Sicht nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes. Wir müssen unsere Freiheit und Demokratie vor diesen Menschen schützen.
Das Urteil bekräftigt die wachsende Erkenntnis, dass die AfD nicht nur politisch, sondern auch rechtlich als gefährlich einzustufen ist!“
Pressemitteilung: Abgeordnetenbüro Thews
Kommentare
[…] Lesen Sie weiter auf Ausblick am Hellweg. […]
„Das Bundesamt für Verfassungsschutz untersteht dem Innenminister. Er kann einen neuen Verfassungsschutzpräsidenten vorschlagen, braucht dafür allerdings die Zustimmung des Kabinetts. Laut Bundesbeamtengesetz gehört der Verfassungsschutzpräsident zu den politischen Beamten und kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Auch das darf der Innenminister veranlassen. “
https://www.zeit.de/news/2018-09/12/wer-ernennt-und-entlaesst-den-verfassungsschutz-chef-180912-99-930246
Das bedeutet also, das eine neue Regierung , die nach Wahlen den Innenminister stellt, auch die SPD, GRÜNE oder die CDU als extremistischen Verdachtsfall einstufen kann, da der Bundesverfassungsschutz dem gerade amtierenden Innenminister untersteht.
Letztendlich besteht der Kern der Meldung darin, das die SPD Innenministerin Faeser über dem ihr untergeordneten Bundesverfassungsschutz die größte Opposition im Parlament als politisch extremen Verdachtsfall bezeichnet und dadurch Bundesbehörden für politische Machtkämpfe mißbraucht.
Das eine Regierung in Deutschland nicht durch demokratische Wahlen an der Macht bleibt, sondern weil sie einfach die größte Opposition im Parlament verbietet, ist juristisch eine ganz andere Hausnummer. Trotzdem springen zahlreiche Bürger auf den Unsinn an.
Das ist so ähnlich wie bei den Coronamaßnahmen, als sich die Politik auf das RKI und Herrn Wieler berufen hat und ein großer Teil der „einfachen“ Bevölkerung nicht geschnallt hat, das das RKi eine Unterabteilung des Gesundheitsministeriums ist und Herr Wieler dem gerade amtierenden politischen Gesundheitsminister unterstellt. Eine Minute googlen hätte dazu gereicht. Zahlreiche Leitmedien haben dieses böse Spiel damals mitgespielt und das RKI fälschlicherweise wie eine oberste unumstößliche unabhängige Instanz dargestellt. (Das dem RKI und Herrn Wieler von der Regierung noch zusätzlich das Militär übergestülpt wurde in Form von General Breuer sei nur nebenbei erwähnt)