Er soll unter anderem der Mutter seiner Kinder gedroht haben, sie umzubringen.
Vor dem Amtsgericht Soest musste sich am heutigen Freitag, 12. April, ein 43-jähriger Mann wegen mehrerer erheblicher Straftaten verantworten, die bereits acht bzw. neun Jahre zurückliegen. Das vermeldet das Online-Nachrichtenportal wickedepunktruhr.de.
So wirft die Strafverfolgungsbehörde dem inzwischen in Bestwig wohnenden Türken unter anderem vorsätzliche Körperverletzung vor, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Mit massiver Gewalt soll der Mann gegen seine Expartnerin vorgegangen sein.
Am 27. Dezember 2015 habe er die Mutter der gemeinsamen Kinder nach einem zunächst verbalen Streit in ihrer Wohnung angegriffen haben.
Er soll sie gewürgt und gegen die Zimmerwand gedrückt haben. Anschließend soll er ein Messer gezogen, sie ins Schlafzimmer gedrängt und ihr gedroht haben, er werde sie nun töten.
Erst das Erscheinen des gemeinsamen Kindes im Schlafzimmer brachte den Tobenden offenbar zur Besinnung.
Nur kurz darauf, am 7. Januar, soll der Angeklagte seiner Exfreundin jedoch aufgelauert und sie mit seinem Pkw verfolgt haben. Die Frau hatte ihre Kinder bei sich im Wagen. Als sie trotz der Verfolgung nicht stoppte, sei er, so die Anklage, mit seinem Pkw aufs Heck ihres Fahrzeugs aufgefahren und habe sie schließlich von der Seite gerammt.
Die Frau verlor die Kontrolle über ihr Fahrzeug, das sich drehte und erst an einer Mauer zum Stehen kam. Daraufhin sprang der Verfolger aus seinem Wagen und versuchte, die sich heftig wehrende Frau aus dem Auto zu zerren.
Schließlich habe er die völlig verängstigte Frau aufgefordert, ihm ihr Handy auszuhändigen, was sie in Panik tat. Als der Expartner merkte, dass das Handy gesperrt war, schlug er es der Frau auf den Kopf und forderte sie auf, das Telefon zu entsperren. Sie gehorchte, woraufhin der Aggressor mit dem gestohlenen Handy verschwand.
Warum es erst 9 Jahre nach der ersten Tat zu einem Gerichtsprozess kommt, ist bislang nicht bekannt. Abzuwarten bleibt, inwieweit sich die Befragten nach so langer Zeit überhaupt noch beweiskräftig an die Vorfälle erinnern können.
- Wir berichten ggfalls nach.
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