“Gekündigt, weil ich aus der Kirche ausgetreten bin!” So erging es der Hebamme Sandra Eltzner, als sie 2014 ihren Kirchenaustritt bekannt gab. Grund ihres Austritts: der Umgang der Kirche mit den Missbrauchsfällen. Ihr Arbeitgeber: der kirchliche Wohlfahrtsverband Caritas.“
So beginnt eine Petition der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di: Sie fordert gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte.
Die Gewerkschaft führt aus:
„Die Kirche ist in Deutschland der zweitgrößte Arbeitgeber nach dem öffentlichen Dienst. Sie beschäftigt nicht nur Pfarrerinnen oder Priester, sondern auch viele, die jeden Tag systemrelevante Arbeit leisten: in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Rettungsdiensten. Insgesamt sind es 1,8 Millionen Beschäftigte.
Nicht nur der Kirchenaustritt kann ein Kündigungsgrund sein, sondern zum Beispiel auch die Teilnahme an einer Demo, eine Scheidung oder die sexuelle Orientierung. Durch das kirchliche Sonderrecht können Kündigungen ausgesprochen werden, wenn das Privatleben von Mitarbeitern der Kirche missfällt.
Sandras Fall macht sprachlos – gerade in Zeiten, in denen es schwer ist, trotz schlechter Arbeitsbedingungen qualifiziertes Personal zu finden. Es mangelt überall an Pflege- und Lehrpersonal, Hebammen, Sanitäter oder Erzieher.
Jede und jeden von ihnen könnte es treffen, denn aufgrund gesetzlicher Sonderregeln sind sie arbeitsrechtlich nicht vor einer solchen Kündigung geschützt. Dazu kommen Streikverbote, Einschränkung von Gewerkschaften sowie geringere Mitbestimmungsrechte.
Sandra kämpfte durch viele Instanzen gegen die Kündigung. Zwar konnte sie sich letzten Endes formal durchsetzen, doch musste sie sich beruflich bereits umorientieren.
So wie Sandra ergeht es vielen kirchlich Beschäftigten. Nicht alle haben die Möglichkeiten, sich gerichtlich zu wehren. Daher kämpft sie nun zusammen mit der Gewerkschaft ver.di und anderen Betroffenen dafür, dass diese Sonderregelung abgeschafft wird. Stattdessen soll das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (auch bekannt als Antidiskriminierungsgesetz) wirken, das ihnen die gleichen Arbeitsrechte wie nicht-kirchlichen Beschäftigten zuspricht.“
Die Onlinepetition, zu der Sie HIER gelangen, haben bundesweit inzwischen schon über 50.000 Unterstützer unterschrieben.
Quelle: Ver.di
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