Mit 114 km/h raste ein 28-jähriger Möchtegernrennfahrer durchs nächtliche Wien – und muss jetzt als erster Verkehrsteilnehmer in Österreich seinen Pkw abgeben.
Die Alpenrepublik hat ihre Straßenverkehrsordnung novelliert. Seit Freitag, 1. März, kann die Polizei bei eklatanter Raserei das Auto des Temposünders einkassieren.
Wie die Landespolizei heute (5. März) berichtete, war jetzt Premiere. Am Wochenende raste ein Mann mit 114 Stundenkilometern durch den Bezirk Josefstadt.
Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Österreich kann das Auto von extremen Rasern an Ort und Stelle beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Die vom Verkehrs- und Klimaschutzministerium auf den Weg gebrachte durchgreifende Verschärfung greift bei „schweren Vergehen“ und Tempoverstößen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften.
Wenn Einzelpersonen „völlig unbelehrbar immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind“, kann nach der Beschlagnahme am Ende des Verfahrens die dauerhafte Abnahme und Versteigerung des Fahrzeugs erfolgen.
Wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten, kann die Behörde ein Verfallsverfahren gemäß Verwaltungsstrafgesetz auch schon beim ersten Mal einleiten.
Der 28-jährige Debütant der neuen Regelung muss sich nun vorläufig von seinem Führerschein und möglicherweise dauerhaft von seinem Auto verabschieden.
„Beamte des Stadtpolizeikommandos Josefstadt führten in der Nacht von Sonntag auf Montag Geschwindigkeitsmessungen im Bereich des Inneren Gürtels durch“, schildert die Polizei den Hergang. „Ein Pkw wurde mit einer Geschwindigkeit von 114 km/h abzüglich der Messtoleranz gemessen.“ Der Lenker soll zudem „durch dichtes Auffahren an andere Pkw und abrupte Fahrstreifenwechsel die Verkehrssicherheit stark gefährdet haben“.
Da eine Überschreitung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet festgestellt worden sei, erfolgte auch die vorläufige Beschlagnahmung des Wagens. Es soll sich um einen PS-starken VW Scirocco handeln.
Das beschlagnahmte Auto wird jetzt auf einem überwachten und abgesperrten Gelände verwahrt. Binnen 2 Wochen muss die Polizei entscheiden, ob das Auto versteigert wird oder nicht.
Wenn mehr als 60 km/h innerorts oder 70 km/h außerhalb von Ortschaften gemessen wurde und dem Fahrer die Fahrerlaubnis in den letzten 4 Jahren schon einmal wegen gefährlicher Tempoüberschreitungen entzogen wurde (zum Beispiel auch wegen Beteiligung an unerlaubten Straßenrennen), wird das Auto versteigert.
Bei 80 km/h zuviel inner- und 90 km/h über Soll außerorts saust direkt das Hämmerchen nieder. 70 Prozent der Summe fließen in den Verkehrssicherheitsfonds, der Rest an die Kommune, in der das Vergehen festgestellt wurde.
Gehört das Auto dem Temposünder nicht, greift auch keine Beschlagnahmung. In diesem Fall verliert der Fahrer seine Fahrerlaubnis.
Quellen: Landespolizei Wien / kleinezeitung.at
Kommentare