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Brutale Tierquälerei in Viehsammelstelle Mecke: Staatsanwaltschaft legt gegen „zu mildes Urteil“ Berufung ein

Brutale Tierquälerei in Viehsammelstelle Mecke: Staatsanwaltschaft legt gegen „zu mildes Urteil“ Berufung ein

+++ UPDATE am 7. Februar – Berufung gegen „zu mildes Urteil“ +++

Im Tierquäler-Prozess um die Firma Mecke in Werne hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Aus ihrer Sicht ist die Bewährungsstrafe, die am 31. Januar von der Amtsrichterin in Lünen gegen den Hauptangeklagten verhängt wurde, zu milde.

Einen entsprechenden Bericht bestätigte die Staatsanwaltschaft. Sie hatte für den ehemaligen Mitarbeiter des Schlachtbetriebs, der in fast 40 Fällen der Tierquälerei schuldig gesprochen wurde, zweieinhalb Jahre Gefängnis ohne Bewährung gefordert.

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Arbeiter verprügeln bis auf die Knochen abgemagerte Tiere bis zur Bewusstlosigkeit, ein krankes Kalb wird getreten und an den Ohren herumgeschleift, Stromschläge werden ausgeteilt, Kühe  mit der Seilwinde bei vollem Bewusstsein umhergeschleift.

Im Prozess gegen die brutale Tierquälerei in einer Viehsammelstelle in Werne im Sommer 2021 ist am Amtsgericht Lünen am heutigen Mittwoch, 31. Januar, das erste Urteil gefallen.

Wie das Onlineportal Werne plus berichtet, verhängten die Richter gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Schlachthofs Mecke, der beim Prozessauftakt unter Tränen ausgesagt hatte, eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren Gefängnis – wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in 38 Fällen.

Der 40-jährige Angeklagte ist demnach schuldig in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das europäische Lebensmittelrecht wegen vorgetäuschter Schlachtung eines bereits verendeten Rinds.

Mit dem heutigen Urteil wird ihm zugleich auf Lebenszeit jedweder Umgang mit Tieren verboten.

Amtsrichterin Pöppinghaus und die beiden Schöffen folgten mit ihrem Urteil nicht dem Antrag des Staatsanwalts, der eine härtere Bestrafung gefordet hatte: Zweieinhalb Jahre Gefängnis. Eine Bewährung hätte dieses Strafmaß ausgeschlossen.

Der Lokalreporter von Werne Plus zitiert den Vertreter der SOKO Tierschutz, die die grausamen Praktiken mit heimlichen Videoaufnahmen aufgedeckt hatte. Friedrich Mülln sagte demnach kritisch:

„Es zeigt halt mal wieder, dass die Politik nicht den Rahmen geschaffen hat, um Tierquäler angemessen bestrafen zu können. Immer wieder fallen diese Bewährungsstrafen, weil man eben sagt, dass ja (im Tierschutzgesetz, Anm. der Red.) keine wirklich hohe Strafe festgesetzt ist. Deswegen hoffe ich auf das neue Tierschutzgesetz, das ja bald kommen soll und das deutlich höhere Strafen für Tierquälerei vorsieht. Dann würde ein Täter wie dieser garantiert ein Gefängnis von innen sehen.“

Es war der zweite Tag der vor drei Wochen begonnenen Hauptverhandlung. Am Ende der Beweisaufnahme beschimpften sich Besucher im Publikum gegenseitig.

Kommentare

WORDPRESS: 7
    • In der landwirtschaftlichen Tierhaltung ist jedes einzelne Tier einem grausamen Leben und Schicksal ausgeliefert – vielfach geprägt von katastrophalen Haltungsbedingungen und nahezu immer von einer gewaltsamen Tötung. Das Mindeste ist für die Verantwortlichen daher, sicherzustellen, dass die Tiere nicht zusätzlich dem Risiko eines qualvollen Todes durch Ersticken oder Verbrennen ausgesetzt sind.

      Am effektivsten helfen wir Tieren in der landwirtschaftlichen Tierhaltung, wenn man sich für eine vegane Ernährung entscheidet. Der Lebensmittelhandel bietet heute eine Fülle an leckeren Alternativen zu tierischen Produkten wie Fleisch, Milch, Eier und Honig, für die kein Tier leiden musste.

  • Dieter vor 3 Monaten

    Lebenslanges Verbot für Ungang mit Tieren wäre angebracht

  • Hügen vor 3 Monaten

    Hallo,

    dieses Urteil ist Verbrecherisch.
    Was für tolle Schöffen, danke.
    Niemand den ich kenne hat für ein solches Soft Urteil Verständnis, Traurig.
    Nun hoffentlich erwischen wir mal jemanden bei einer solchen Tierquälerei.
    Bei einem solchen Urteil braucht sich der Gesetzgeber nicht wundern wenns demnächst mehr Selbstjustiz Praktiziert wird.

  • Susanne vor 3 Monaten

    Eine Schande ist so ein lächerliches Urteil. Die angemessene Strafe für solchen Abschaum wäre einfach das Doppelte von genau dem, was sie mit den Tieren getan haben. Nur Selbsterfahrung hilft hier.
    Es ist auch ein Versäumnis des Gesetzgebers endlich Tiere nicht mehr rechtlich als Sache zu behandeln, da sind andere Länder wie Schweden deutlich voraus.