„Arbeiter verprügeln bis auf die Knochen abgemagerte Tiere bis zur Bewusstlosigkeit, ein krankes Kalb wird getreten und an den Ohren herumgeschleift, Stromschläge werden ausgeteilt, Kühe mit der Seilwinde bei vollem Bewusstsein umhergeschleift.“
Vor dem Amtsgericht Lünen wird am Mittwoch nächster Woche, dem 27. November, der Chef des Metzereibetriebs Mecke in Werne, Marco Mecke vor Gericht stehen. Tierrechtler und Tierschützer wollen vor dem Gerichtsgebäude demonstrieren.
Es geht um den Tierquälerskandal in der Viehsammelstelle Werne. Grausame Einzelheiten zu den Vorwürfen lesen Sie unten im Artikel. Die SOKO Tierschutz hatte das Grauen vor inzwischen dreieinhalb Jahren mit versteckten Kameras aufgedeckt. In einem Video vor dem Gerichtsgebäude erklärte sich Sprecher Friedhelm Mölln zu dem bisherigen Verlauf der Gerichtsverhandlung.
Der Hauptangeklagte, ein ehemaliger Mitarbeiter der Metzgerei, war bereits im September zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Gegen Metzgerei-Chef Marco Mecke soll der Prozess soll an drei Verhandlungstagen ab dem 27. November stattfinden. Mitarbeiter hatten den Chef schwer belastet.
In den Mecke-Metzgereien und einer dazugehörigen Sammelstelle waren Milchkühe entsetzlich gequält worden. Das Fleisch der kranken, bereits verstorbenen und schwer verletzten Tiere wurde wohl auch an die Kunden verkauft.
„Wenn es nach uns ginge, müsste wegen des Verdachts auf eine kriminelle Vereinigung ermittelt werden und nicht nur nach dem stumpfen Tierschutzgesetz,“, unterstreicht die SOKO, die die brutalen Praktiken durch Videoaufnahmen öffentlich gemacht hatte.
„Mecke, die Viehhandlung Hunecke aus Westerkappeln, der Bluthändler Fiebig aus Idstein und weitere Täter haben sich eindeutig verschworen, schwere Straftaten zu begehen. Aber dazu fehlt der Justiz der Mut“, urteilt SOKO-Sprecher Friedrich Mülln.
Die SOKO werde die Justiz an ihre Verantwortung mit Protesten vor Ort erinnern.
Prozesstage sind der 27.11., der 4.12 . und der 18.12.2024.
Das „System Mecke“, wie die SOKO es nennt, das Martern kaputter, kranker Rinder und Kühe aus der Milchindustrie lief am Standort Werne „mindestens seit 2018“, zeigte sich Mülln in seinem Videoauftritt vor dem Landgericht Anfang September überzeugt.
„Weil wir nämlich einen der Hauptschlachthöfe für solche gemarterten Tiere, den Schlachthof Bad Driburg, dicht gemacht haben. Und dann haben sich findige Viehhändler wie Hunecke, der übrigens wie von Zauberhand in dieser ganzen Geschichte nie erwähnt wurde und auch nie vor Gericht kam, einfach neue Schlachtereien gesucht, um ihr dreckiges und hochprofitables Handwerk auf Kosten von kranken und gemarterten Tieren aus der Milchindustrie weiterzuführen.“
Deswegen halte es die SOKO für äußerst wichtig, dass sowohl der Hauptangeklagte im Mecke-Prozess und auch der Chef selbst mit aller Härte bestraft werden, – dass aber auch „die Spinne im Netz, und das sind Firmen wie Hunecke, endlich vor Gericht öffentlich zur Rechenschaft gezogen wird.“
Der hauptangeklagte Mitarbeiter war am 31. Januar im Amtsgericht Lünen mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. Doch die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den ehemaligen Mitarbeiter des Schlachtbetriebs, der in fast 40 Fällen der Tierquälerei schuldig gesprochen wurde, zweieinhalb Jahre Gefängnis ohne Bewährung gefordert.
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Arbeiter verprügeln bis auf die Knochen abgemagerte Tiere bis zur Bewusstlosigkeit, ein krankes Kalb wird getreten und an den Ohren herumgeschleift, Stromschläge werden ausgeteilt, Kühe mit der Seilwinde bei vollem Bewusstsein umhergeschleift.
Im Prozess gegen die brutale Tierquälerei in einer Viehsammelstelle in Werne im Sommer 2021 fiel am Amtsgericht Lünen am 31. Januar das erste Urteil.
Wie das Onlineportal Werne plus berichtet, verhängten die Richter gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Schlachthofs Mecke, der beim Prozessauftakt unter Tränen ausgesagt hatte, eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren Gefängnis – wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in 38 Fällen.
Der 40-jährige Angeklagte ist demnach schuldig in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das europäische Lebensmittelrecht wegen vorgetäuschter Schlachtung eines bereits verendeten Rinds.
Mit dem heutigen Urteil wird ihm zugleich auf Lebenszeit jedweder Umgang mit Tieren verboten.
Amtsrichterin Pöppinghaus und die beiden Schöffen folgten mit ihrem Urteil nicht dem Antrag des Staatsanwalts, der eine härtere Bestrafung gefordet hatte: Zweieinhalb Jahre Gefängnis. Eine Bewährung hätte dieses Strafmaß ausgeschlossen.
Der Lokalreporter von Werne Plus zitiert den Vertreter der SOKO Tierschutz, die die grausamen Praktiken mit heimlichen Videoaufnahmen aufgedeckt hatte. Friedrich Mülln sagte demnach kritisch:
„Es zeigt halt mal wieder, dass die Politik nicht den Rahmen geschaffen hat, um Tierquäler angemessen bestrafen zu können. Immer wieder fallen diese Bewährungsstrafen, weil man eben sagt, dass ja (im Tierschutzgesetz, Anm. der Red.) keine wirklich hohe Strafe festgesetzt ist. Deswegen hoffe ich auf das neue Tierschutzgesetz, das ja bald kommen soll und das deutlich höhere Strafen für Tierquälerei vorsieht. Dann würde ein Täter wie dieser garantiert ein Gefängnis von innen sehen.“
Es war der zweite Tag der vor drei Wochen begonnenen Hauptverhandlung. Am Ende der Beweisaufnahme beschimpften sich Besucher im Publikum gegenseitig.
Kommentare
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In der landwirtschaftlichen Tierhaltung ist jedes einzelne Tier einem grausamen Leben und Schicksal ausgeliefert – vielfach geprägt von katastrophalen Haltungsbedingungen und nahezu immer von einer gewaltsamen Tötung. Das Mindeste ist für die Verantwortlichen daher, sicherzustellen, dass die Tiere nicht zusätzlich dem Risiko eines qualvollen Todes durch Ersticken oder Verbrennen ausgesetzt sind.
Am effektivsten helfen wir Tieren in der landwirtschaftlichen Tierhaltung, wenn man sich für eine vegane Ernährung entscheidet. Der Lebensmittelhandel bietet heute eine Fülle an leckeren Alternativen zu tierischen Produkten wie Fleisch, Milch, Eier und Honig, für die kein Tier leiden musste.
[…] +++ UPDATE am 31. 1. – Urteilsspruch+++ […]
Lebenslanges Verbot für Ungang mit Tieren wäre angebracht
Das hat er bekommen, Dieter. Der Satz im Artikel ist Ihnen vielleicht entgangen.
Hallo,
dieses Urteil ist Verbrecherisch.
Was für tolle Schöffen, danke.
Niemand den ich kenne hat für ein solches Soft Urteil Verständnis, Traurig.
Nun hoffentlich erwischen wir mal jemanden bei einer solchen Tierquälerei.
Bei einem solchen Urteil braucht sich der Gesetzgeber nicht wundern wenns demnächst mehr Selbstjustiz Praktiziert wird.
Eine Schande ist so ein lächerliches Urteil. Die angemessene Strafe für solchen Abschaum wäre einfach das Doppelte von genau dem, was sie mit den Tieren getan haben. Nur Selbsterfahrung hilft hier.
Es ist auch ein Versäumnis des Gesetzgebers endlich Tiere nicht mehr rechtlich als Sache zu behandeln, da sind andere Länder wie Schweden deutlich voraus.
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