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Gehwege räumen und streuen: Stadt Fröndenberg weist Anlieger auf ihre Winterdienstpflichten hin

Gehwege räumen und streuen: Stadt Fröndenberg weist Anlieger auf ihre Winterdienstpflichten hin

„Hinweis auf Winterdienstpflichten“ – diese Pressemitteilung schickte am winterweißen Donnerstag, 18. Januar, die Stadt Fröndenberg:

„Angesichts der derzeitigen Wetterlage möchte die Stadt Fröndenberg auf die Winterdienstpflichten von Anliegern hinweisen.

Die Reinigung und Winterwartung der Gehwege ist in Fröndenberg gemäß der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung  in Verbindung mit dem dazugehörigen Straßenverzeichnis auf die Anlieger der angrenzenden Grundstücke übertragen.

Ist an einer Straße kein Gehweg vorhanden, so ist bei der Reinigung und Winterwartung je ein Streifen zu beiden Seiten von 1 Meter Breite bei Fahrbahnen und 2 Metern Breite bei Fußgängerstraßen und Fußgängergeschäftsstraßen als Gehweg anzusehen.

Die Winterwartung der Gehwege umfasst das Schneeräumen sowie das Bestreuen bei Schnee- und Eisglätte. Für das Bestreuen sind vorranging abstumpfende Mittel einzusetzen.

Die Verwendung von Salz und sonstigen auftauenden Stoffen ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten –  erlaubt ist Einsalzen nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist, sowie an gefährlichen Stellen, wie z. B. Treppen, Rampen, Brückenaufgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.

In der Zeit von 7:00 – 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

PM Stadt Fröndenberg

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