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Missbrauchsverdacht gegen Lüner Ex-Vizebürgermeister: Auch Bürgermeister Kleine-Frauns in der Schusslinie

Missbrauchsverdacht gegen Lüner Ex-Vizebürgermeister: Auch Bürgermeister Kleine-Frauns in der Schusslinie

(Foto von der Homepage des Lüner Bürgermeisters - Screenshot)

Im Fall der Kindesmissbrauchs-Ermittlungen gegen den früheren Lüner SPD-Vizebürgermeister Daniel Wolski ist auch Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns in die Schusslinie geraten. Die Ratsfraktion GfL fordert ihn auf, sein Amt vorübergehend niederzulegen. Hintergrund ist ein Verfahren gegen Kleine-Frauns wegen möglicher versuchter Strafvereitelung.

Es steht im Zusammenhang mit dem bereits zurückgetretenen Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski. Wolski sitzt wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs Jugendlicher in U-Haft.

Eine E-Mail mit einem Hinweis hatte Bürgermeister Kleine-Frauns im Januar gelöscht. Das gab er am Donnerstag, 7. 12, vor dem Haupt- und Finanzausschuss zu.

In der Stellungnahme, die auf der Homepage der Stadt hinterlegt ist, erklärt sich Lünens Bürgermeister wie folgt zu der aktuellen Situation:

 

08. Dezember 2023

Stellungnahme des Bürgermeisters zu den polizeilichen Ermittlungen

Stellungnahme

Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns hat am 7. Dezember im Haupt- und Finanzausschuss eine Erklärung verlesen. Darin ging es um polizeiliche Ermittlungen gegen seine Person im Zusammenhang mit Daniel Wolski:

„Rückblickend betrachtet war ich wahrscheinlich nicht der Einzige, der zu Herrn Wolski einen Hinweis bekommen hat, der bei Erhalt als „unglaublich“ eingestuft wurde. Jedenfalls hat ja auch die Staatsanwaltschaft schon 2021 einen Anfangsverdacht verneint, als eine betroffene 15-Jährige wegen des Angebots eines Treffens gegen Geld seitens Herrn Wolski Strafanzeige erstattet hatte (Weuster, Katrin in: BILDplus v. 03.11.2023)“, so der Bürgermeister.
Hier die Ausschusserklärung im Wortlaut:

Meine sehr verehrten Damen und Herren,
sehr geehrte Ausschussmitglieder,

bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, möchte ich Sie über eine Presseanfrage informieren, die mich gestern erreicht hat. Sie bezieht sich auf polizeiliche Ermittlungen gegen meine Person.

Es geht um eine Mail, die ich am 18.01.2023 nach 18 Uhr erhalten habe. In der Mail mit dem Betreff „Ihr Kollege Daniel Wolski“ wird behauptet, dass Herr Wolski einen Chat-Kontakt zu einem 16-jährigen Mädchen habe und dass er ihr für ein Treffen Geld angeboten habe. Vorgeworfen wird mir, dass ich Herrn Wolski über diese Mail informiert und sie anschließend gelöscht habe.

Ich habe die Anfrage wie folgt beantwortet: (Zitat)

„Am Abend des 18.01.2023 habe ich eine unter falschem Namen versandte Mail erhalten, in der das Angebot eines Treffens gegen Geld thematisiert, aber kein konkretes strafbares Geschehen geschildert wird.

Ich war mir seinerzeit sicher, dass hier eine perfide Verleumdungskampagne gegen meinen damaligen Stellvertreter droht.

Dies auch deshalb, weil ich Herrn Wolski seit 2005 als tadellosen Kommunalpolitiker wahrgenommen hatte. Ich habe die Mail nicht an die Polizei weitergeleitet, weil ich seinerzeit ausgeschlossen habe, dass Herr Wolski Straftaten zum Nachteil von Minderjährigen begangen haben könnte.

Um Herrn Wolski zu ermöglichen, eine Unterlassung der von mir angenommenen Verleumdungskampagne zu erwirken, habe ich ihn direkt nach dem Lesen der Mail per WhatsApp informiert. Er hat darauf etwa eine Stunde später mit dem wörtlichen Kommentar reagiert, dass das ja „unglaublich“ sei.

Der offizielle Mail-Account des Bürgermeisters wird von mehreren Mitarbeitenden in der Verwaltung bearbeitet, die mit Herrn Wolski zur Abstimmung seiner Aufgaben als stellvertretender Bürgermeister in regelmäßigem dienstlichen Kontakt standen. Um hier etwaige Befangenheiten in der Zusammenarbeit mit Herrn Wolski zu verhindern, die sich bei solchen Anschuldigungen nicht vermeiden lassen, habe ich die Mail in den Papierkorb verschoben.

Für mich war die Sache im Januar damit – ebenso wie für die Staatsanwaltschaft Dortmund im Jahr 2021 in einem gleich gelagerten Fall (Weuster, Katrin in: BILDplus v. 03.11.2023) – erledigt. (Zitatende)

Ich informiere Sie hier im Ausschuss, weil ich mir nichts vorzuwerfen habe. Und weil ich glaube, dass ich das nur mit einer frühzeitigen und offenen Stellungnahme deutlich machen kann. Ich bitte Sie aber um Verständnis, dass ich bis auf Weiteres wegen der laufenden Ermittlungen keine Einzelfragen beantworten werde.

Ich bin mir darüber im Klaren, dass Sie diese Information nach der Entwicklung in den letzten Wochen gedanklich beschäftigen wird. Trotzdem bitte ich Sie nun – für die Sitzungsdauer – zu versuchen, sich gemeinsam mit mir auf die Tagesordnungspunkte der Sitzung zu fokussieren.

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