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Mittwoch geklaut, Donnerstag verurteilt – Schnellverfahren bei ZUE-Bewohner aus Soest angewandt

Mittwoch geklaut, Donnerstag verurteilt – Schnellverfahren bei ZUE-Bewohner aus Soest angewandt

Am Mittwoch klaute er, am Donnerstag saß er vor dem Richter.

In einem sogenannten beschleunigten Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Arnsberg in der vergangenen Woche die postwendende Aburteilung eines Ladendiebes erwirkt. Das berichtet die Kreispolizei Soest.

Der 32-jährige Georgier, der derzeit in der Zentralen Unterbringung (ZUE) Soest untergebracht ist, stahl am 23. November nachmittags in einem Supermarkt am Senator-Schwartz-Ring Waren im Wert von über 100 Euro. Darunter waren u.a. Geldbeutel und eine Tastatur.

Vom Ladendetektiv nach den Kassen angesprochen, wurde der 32-jährige in sein Büro gebeten, um den Sachverhalt durch die Polizei klären zu lassen. Neben den gestohlenen Waren fanden die Beamten bei dem Asylbewerber auch eine kleine Zange und ein Multifunktionstool, um Diebstahlssicherungen von der Ware zu entfernen.

Nach Rücksprache mit der bei der Polizei Soest eingesetzten EK Prio und der Staatsanwaltschaft Arnsberg wurde diese Tat in einem sogenannten beschleunigten Verfahren abgearbeitet. Der Beschuldigte erhielt direkt für den nächsten Tag einen Gerichtstermin, bei dem er zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten (ausgesetzt zur Bewährung für die Dauer von 3 Jahren) und weiteren Auflagen (u.a. Sozialstunden) verurteilt wurde.

Abschiebung wird durch eine solche Bewährungsstrafe nicht begründet.

Straffällige Asylbewerber können in der Regel nicht abgeschoben werden, solange ihr Asylverfahren noch läuft. Allenfalls können sie ausgewiesen werden, was aber nicht das gleiche wie eine Abschiebung ist. Zudem kann ihr Asylverfahren beschleunigt werden. Ebenfalls von der Abschiebung ausgeschlossen sind in der Regel alle, die ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, also beispielsweise Ausländer mit Asyl- oder anerkanntem Flüchtlingsstatus, solche mit Duldung oder EU-Bürger. (Quelle Tagesschau.de)

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