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Länder wollen Asylsuchende zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten – Pro Asyl: „Unmenschlich“

Länder wollen Asylsuchende zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten – Pro Asyl: „Unmenschlich“

In der aktuellen Asyldebatte fordern die Bundesländer eine Verpflichtung für Asylsuchende zu gemeinnütziger Arbeit.

Laut Medienberichten hat die Ministerpräsidentenkonferenz Anfang Oktober einen Beschlussvorschlag erarbeitet, aus dem folgendes hervorgeht:

„Die bestehenden Regelungen müssen so verändert werden, dass eine Pflicht zur Arbeitsaufnahme gilt, sobald arbeitsfähige Geflüchtete aus der Erstaufnahme-Einrichtung an die Kommunen zugewiesen werden“.
Die Länder begründen ihren Vorschlag mit dem hiesigen Fachkräftemangel. Insofern sei es, so schreibt die Süddeutsche Zeitung (SZ), nicht länger hinnehmbar, dass viele Asylbewerber aufgrund bestehender Gesetze nicht arbeiten dürften.

Eine Beschäftigung würde zudem zur Integration beitragen.

Unternehmen, die Asylsuchende beschäftigen, sollen verstärkt unterstützt werden – etwa mit Sprach- und Integrationskursen. Zuspruch erhält der Vorschlag vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall, der sich davon ebenfalls Abhilfe beim Personalmangel erhofft.

 

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund  reagiert mit Skepsis: 

„Gemeinnützige Arbeit steht nur in beschränktem Umfang zur Verfügung, zumal Konkurrenzsituationen zur örtlichen Wirtschaft vermieden werden sollten”, sagte Verbandspräsident Gerd Landsberg jüngst im ZDF. Zudem gebe es  hohen bürokratischen Aufwand für die  Kommunen.

Empört äußerte sich die Flüchtlingsorganisation „Pro Asyl“: Sie  bezeichnet eine solche Arbeitspflicht auf ihrer Webseite als unmenschlich, mit der „rassistische Narrative” reproduziert würden.

Quellen: Pro Asyl, SZ.online, ZDF

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