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Kein Pass, ohne Aufenthaltsrecht: Aggressor prügelt am Hauptbahnhof und greift Polizisten an

Kein Pass, ohne Aufenthaltsrecht: Aggressor prügelt am Hauptbahnhof und greift Polizisten an

Ohne Ausweisdokumente, ohne Wohnsitz und wahrscheinlich auch ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland fiel am Freitagabend (29. September) ein Gewalttäter am Dortmunder Hauptbahnhof auf. Er attackierte zuerst einen anderen Mann mit seinen Fäusten und ging anschließend auf Polizisten los.

Gegen 21:30 Uhr beobachteten Bundespolizisten auf dem Bahnhofsvorplatz eine körperliche Auseinandersetzung zwischen zwei Männern. Ein 30-jähriger Guineer schlug einem 48-jährigen Polen mit der Faust ins Gesicht.

Die Beamten schritten unverzüglich ein. Daraufhin bewegte der Angreifer sich unmittelbar mit gehobenen Fäusten auf einen der Polizisten zu und holte zu einem Faustschlag in dessen Gesicht aus. Diesem konnte der Beamte geistesgegenwärtig ausweichen.

Die Einsatzkräfte brauchten den Afrikaner sofort zu Boden und fixierten ihn mittels Handfesseln, um weitere Angriffe zu verhindern. Anschließend brachten sie den Mann zur Bundespolizeiwache.

Auf dem Weg dorthin beleidigte er die Polizisten mehrfach und bedrohte sie mit wüsten Ausdrücken.

Die Bundespolizisten nahmen den Aggressor zur Unterbindung von weiteren Straftaten in Gewahrsam. Ausweisdokumente hatte der Wohnungslose nicht bei sich, berichtet ein Polizeisprecher: „Des Weiteren besteht der Verdacht, dass er sich im Bundesgebiet unerlaubt aufhält.“

Der bereits polizeibekannte Gewalttäter gebärdete sich weiterhin vollkommen unkooperativ und verweigerte jegliche Kommunikation mit den Beamten. Ein Polizeiarzt untersuchte ihn, im Anschluss wurde er ins Gewahrsam der Polizei Dortmund gebracht.

Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes und Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung, Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und Körperverletzung gegen den 30-Jährigen ein, damit war der Fall für sie abgeschlossen. Um alles Weitere – mögliche Inhaftierung, mögliche Abschiebung – muss sich jetzt das zuständige Ausländeramt kümmern.

Quelle Bundespolizei Dortmund

Abschiebungen nach Afrika und Asien – Sachstand in NRW

Zur Frage der Abschiebungen nach Asien und Afrika stellte die AfD-Fraktion im NRW-Landtag Anfang dieses Jahres eine Kleine Anfrage.

Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 1110 vom 20. Januar 2023
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Markus Wagner AfD
Drucksache 18/2642

Wie die WELT am 27. Dezember 2022 berichtet, finden Rückführungen nach Afrika und Asien
– trotz der hohen Anzahl ausreisepflichtiger Personen aus diesen Regionen – kaum statt.

So wurden von Januar bis November 2022 bundesweit 11.970 Personen abgeschoben – davon
allerdings 8.913 oder umgerechnet 74 % innerhalb Europas. Lediglich 1.268 oder 11 % der
Abschiebungen gingen nach Asien, 1.267 oder ebenfalls 11 % nach Afrika.

Bis November wurden beispielsweise bundesweit nur 72 Personen in den Irak abgeschoben, obwohl sich
32.000 ausreisepflichtige Iraker in Deutschland aufhalten.

Der Aufforderung zur Ausreise im Falle einer Ablehnung des Asylantrags kommt nur ein Bruchteil der Personen nach. Das Risiko einer Abschiebung ist für die Betroffenen zugleich gering,
speziell bei Personen aus außereuropäischen Herkunftsländern.

In der Folge erhalten diese Personen oftmals über eine Duldung einen Aufenthaltstitel und
perspektivisch nach einigen Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft. …,

Von den wenigen Abschiebungen erfolgt ein Großteil zudem nicht in das jeweilige Herkunftsland, sondern gemäß der Dublin-III-Verordnung in Form einer Rücküberstellung lediglich in
das zuständige EU-Ersteinreiseland.

Die WELT benannte in ihrem Artikel die drei Methoden, wie ein Staat illegale Einwanderung
steuern kann: „mit klassischem Grenzschutz, über schlechte Sozialversorgung oder über Abschiebung.“ Alle drei Methoden funktionieren auf Grund rechtlicher Zwänge …momentan nicht.2

Dass ein Wandel hin zu einer konträren und modernen Flüchtlingspolitik möglich ist, zeigen
aktuell insbesondere unsere Nachbarn im Norden Europas, Schweden3 und Dänemark4
.
Im Koalitionsvertrag der neuen schwedischen Regierung ist von „Rückführung oder Repatriierung“ die Rede, die man möglichst stark „stimulieren“ wolle. Anders als die NRW-Integrationsministerin kündigte ihre schwedische Amtskollegin Maßnahmen zur Reduzierung der illegalen
Migration und ihrer „nachteiligen Ergebnisse“ an. So sollen permanente Aufenthaltserlaubnisse für Asylbewerber schrittweise entzogen werden. Der Weg hin zur Einbürgerung soll komplett von der politischen Agenda hierzulande abweichen, inkl. der Reihenfolge: „Zunächst steht
die Akzeptanz der schwedischen Lebensweise, und zwar über mindestens acht Jahre, nicht
fünf wie bisher – oder drei wie bald in Deutschland, bei „besonderen Integrationsanstrengungen“. Das bedeutet, dass die Einbürgerung zwar das Ziel einer Zuwanderung darstellt, aber
die Fristen werden von der neuen konservativen Regierung verlängert und die Voraussetzungen verschärft. Sind die Zuwanderer nicht zu diesen Schritten bereit, würden sie ihre permanente Aufenthaltserlaubnis verlieren.“ Zusammenfassend wolle man zukünftig die qualifizierte
Zuwanderung stärken und die Asylzuwanderung auf ein Minimum beschränken.5

In Dänemark ist nach den Wahlen vom 1. November 2022 von einer Fortsetzung der strikten
„Null-Zuwanderungspolitik“ der dänischen Sozialdemokraten auszugehen. So gab es im Jahr
2021 lediglich 2.099 Asylanträge, 2022 waren es gar nur 1.515. Auch die neue dänische Regierung will den rechtlichen EU-Rahmen voll ausschöpfen, um die Asylzugangszahlen zu minimieren. Dänemark müsse nach den Plänen der neuen Regierung zudem „grundlegend zur
Bekämpfung der Ursachen von Migration und Flucht beitragen“.6

Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die
Kleine Anfrage 1110 mit Schreiben vom 13. Februar 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

1. Welche sind mit Stand vom 31.12.2022 die Top-20-Herkunftsländer der ausreisepflichtigen Personen in NRW? (Bitte nach Herkunftsland und Anzahl der ausreisepflichtigen Personen differenziert listen)

Die 20 Herkunftsstaaten mit der höchsten Anzahl ausreisepflichtiger Personen in der Zuständigkeit nordrhein-westfälischer Ausländerbehörde zum Stichtag 31.12.2022 lassen sich der
nachfolgenden Tabelle entnehmen:

Staatsangehörigkeit Anzahl der Ausreisepflichtigen

Irak 9.285
Serbien 4.660
Nigeria 3.685
Afghanistan 3.649
Guinea 3.551
Albanien 3.123
Iran 2.981
Nordmazedonien 2.854
Libanon 2.848
Russland 2.654
Türkei 2.548
Aserbaidschan 2.032
Kosovo 2.032
Armenien 1.839
Syrien 1.838
Ungeklärt 1.529
Tadschikistan 1.516
Marokko 1.393
Ghana 1.381
Bosnien und Herzegowina 1.281
(Quelle: Ausländerzentralregister)

2. Wie viele Personen aus diesen Top-20-Herkunftsländern wurden im Jahr 2022 jeweils in ihr Herkunftsland zurückgeführt?

Anzahl der Rückführungen der jeweiligen Staatsangehörigen in der Zuständigkeit nordrheinwestfälischer Ausländerbehörden in die genannten Herkunftsstaaten zum Stichtag
31.12.2022:
Zielstaat Anzahl der Rückführungen
Irak 10
Serbien 277
Nigeria 64
Afghanistan 0
Guinea 11
Albanien 294
Iran 13
Nordmazedonien 246
Libanon 39
Russland 13
Türkei 80
Aserbaidschan 84
Kosovo 70
Armenien 40
Syrien 0
Tadschikistan 14
Marokko 21
Ghana 48
Bosnien und Herzegowina 59
(Quelle: Statistik der Bundespolizei)

3. In welche der Top-20- Herkunftsländer sind Rückführungen momentan generell
ausgeschlossen? (Bitte einzeln begründen)

Rückführungen in die Zielstaaten Afghanistan, Russland und Syrien sind derzeit faktisch nicht
möglich.
Zudem gibt es in Nordrhein-Westfalen derzeit einen formalen Abschiebestopp gemäß § 60a
Abs. 1 Satz 1 AufenthG für den Iran.

4. In welche der Top-20-Herkunftsländer sind Rückführungen momentan auch für
Gefährder und sicherheitsrelevante Personen generell ausgeschlossen? (Bitte
einzeln begründen)

Rückführungen in die Zielstaaten Afghanistan, Russland und Syrien sind derzeit faktisch nicht
möglich.

5. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung auf die Aufnahmebereitschaft
der Herkunftsländer für deren Staatsangehörige, insbesondere bei außereuropäischen Herkunftsländern, zu steigern?

Die fehlende Kooperationsbereitschaft von Herkunftsländern bei der Rückübernahme ihrer
Staatsangehörigen stellt ein wesentliches Hindernis dar. Hier bleibt die Bundesregierung gefordert, mit relevanten Zielstaaten stabile und praxiswirksame Rahmenbedingungen gerade in
den wichtigen Bereichen Passersatzbeschaffung und Flugabschiebung zu erreichen.

Quelle: Landtag NRW

„Angst vor Abschiebung? Die Gefahr ist sehr gering! Es gibt das Programm „Durchstarten“!“

Die Organisation „Refugees welcome in Düsseldorf“ griff das Thema „Abschiebungen geduldeter Asylbewerber“ bereits vor mehreren Jahren auf und wies auf ein Landesprogramm hin, dass das Abschiebungsrisiko minimiere.

Auf der Website der Organisation heißt es:

„Objektiv besteht für Flüchtlinge in Deutschland nur eine sehr geringe Gefahr, abgeschoben zu werden.

….

Es ist dennoch wahr, dass vor allem Geduldete Ängste vor Abschiebungen haben, gerade dann, wenn sie sich in einer Situation kurz vor oder kurz nach einem Gesprächstermin bei der Ausländerbehörde befinden. Diese Ängste können die Motivation der Menschen bei der Integration lähmen und sie auch gesundheitlich belasten.

Landesprojekt „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“

Besser, als sich zu sorgen, wäre es im Sinne einer guten Integrations- und Bleibeperspektive, wenn ein großer Teil der betroffenen Menschen in Düsseldorf mit dem Landesprogramm „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ verstärkt in Kontakt gebracht würde. Diese Maßnahme zielt insbesondere auf junge Geflüchtete im Alter von 18 bis 27 Jahren ab, die in NRW nur geduldet bzw. gestattet sind. In Düsseldorf haben wir ungefähr 200 junge Geduldete, die inzwischen in einer eigenen Wohnung, allein oder (noch) bei den Eltern eher zurückgezogen leben und die sich für das Programm entscheiden könnten.

Junge Geflüchtete könnten mit „Durchstarten“ ihre Defizite z.B. im Bereich Sprache und Schulbildung beheben, eine mögliche Berufsausbildung beginnen und sich damit selbst ermächtigen, eine Bleibeperspektive zu entwickeln.

… Die Zielgruppe zu finden und ggf. anzuleiten, ist eine wichtige Aufgabe für Ehrenamtliche, Lehrer usw. Wer diese Personen ausfindig gemacht hat, kann entsprechende Vorschläge beim KI einreichen …

Bislang geringes Abschieberisiko bei diesen Herkunftsländern

Hier folgt nun die Ausarbeitung von Uwe Marquardt. Uwe interpretiert die ihm vorliegenden Abschiebedaten von Bund und Kommune zu den Herkunftsländern Iran, Guinea, Irak und Afghanistan wie folgt:

„Im Jahre 2017 hat die Ausländerbehörde Düsseldorf 158 Personen aus 29 Nationen abgeschoben. Vollziehbar ausreisepflichtig waren jedoch 1210 Personen. Gemessen an der Zahl ausreisepflichtiger Personen, werden nur wenige Personen abgeschoben. Auch 2018 und 2019 waren es bei einer ähnlich hohen Zahl Ausreisepflichtiger nur 167 Personen bzw. 102 Personen.

Rein statistisch gesehen, würde es ungefähr 9 Jahre dauern, bis alle Personen abgeschoben sind unter der Voraussetzung, dass keine neuen Flüchtlinge hinzukommen.

Die Abschiebezahlen … unterscheiden sich stark nach Herkunftsländern und Zielorten. Wenn das Ersteinreiseland im EU-Gebiet liegt und als Zielort definiert ist, wird es im Folgenden vereinfacht „Dublin“ genannt. Personen aus Iran, Guinea, Irak und Afghanistan werden – in Relation gesehen – am häufigsten abgeschoben. Im Einzelnen stellt sich das wie folgt dar:

Iran
Am häufigsten werden Iraner von der Ausländerbehörde Düsseldorf abgeschoben:
Von 2017 bis 2019 waren das 35 Personen. ABER: fast immer innerhalb von Europa (Dublin).
2019: 13 Personen (8 männlich / 5 weiblich), darunter 12 Dublin-Fälle (7 m / 5 w), in das Herkunftsland Iran wurde 1 Person (1 m / 0 w) abgeschoben.
2018: 16 Personen (11 m / 5 w), darunter Dublin 14 Personen (9 m / 5 w), in das Herkunftsland Iran keine Person.
2017: 6 Personen (5 m / 1 w).

Bei geschätzt 1400 bis 1500 Geflüchteten aus dem Iran in Düsseldorf beträgt das durchschnittliche jährliche Abschieberisiko weniger als 1 Prozent. Anders formuliert: Es würde mehr als 100 Jahre dauern, bis alle geflüchteten Iraner aus Düsseldorf abgeschoben wären, wobei diese nicht in den Iran, sondern in andere europäische Länder abgeschoben würden. Das Risiko, in dasjenige europäische Land abgeschoben zu werden, über das man nach Deutschland eingereist ist, liegt (bezogen auf die Zahl der Dublin-Fälle) zwischen 3 bis 10 Prozent. Die allermeisten Iraner werden also in Düsseldorf bleiben (auch wenn sie nicht direkt z.B. als Tourist eingereist sind), obwohl sie nur etwa zu 20 Prozent einen positiven Bescheid vom BAMF oder Verwaltungsgericht haben. Die Angst vor einer Abschiebung ist weitgehend unbegründet.

Guinea
Bei Guinea handelt sich um 29 Personen, die fast immer in ein europäisches Land abgeschoben wurden:
2019: 10 Personen (10 m / 0 w), darunter Dublin 10 Personen (10 m / 0 w), niemand in das Herkunftsland Guinea.
2018: 13 Personen (13 m /0 w), darunter Dublin 11 Personen (11 m / 0 w), in das Herkunftsland Guinea 2 Personen (2 m / 0 w).
2017: 6 Personen (6 m / 0 w).

Bei geschätzt 300 Geflüchteten aus Guinea in Düsseldorf entspricht das einer durchschnittlichen jährlichen Abschiebequote von etwa 3 Prozent. Anders formuliert: Es würde mehr als 30 Jahre dauern, bis alle geflüchteten Guineer aus Düsseldorf abgeschoben wären, und zwar nicht nach Guinea, sondern in ein anderes europäisches Land. Bezogen auf die Zahl der Dublin-Fälle ist das Risiko höher: Guineer, die über das europäische Ausland nach Düsseldorf eingereist sind, haben ein jährliches Risiko von 10 Prozent, in das ursprüngliche Einreiseland abgeschoben zu werden. Die allermeisten Guineer werden in Düsseldorf bleiben, obwohl nur etwa 10 Prozent einen positiven Bescheid haben.

Irak
Etwa 24 Personen wurden abgeschoben (fast immer innerhalb von Europa):
2019: 2 Personen (2 m / 0 w), darunter Dublin-Fälle 2 (2 m / 0 w), in das Herkunftsland Irak niemand.
2018: 13 Personen (10 m / 3 w), darunter Dublin-Fälle 12 Personen (9 m / 3 w), in das Herkunftsland Irak niemand.
2017: 9 Personen (6 m / 3 w).

Bei geschätzt 1800 Geflüchteten aus dem Irak in Düsseldorf entspricht das einer durchschnittlichen jährlichen Abschiebequote von etwa 0,5 Prozent. Anders formuliert: Es würde etwa 200 Jahre dauern, bis alle geflüchteten Iraker aus Düsseldorf abgeschoben wären, aber auch nur, wenn keine neuen Geflüchteten dazukommen, und zwar nicht in den Irak, sondern in andere europäische Länder. Bezogen auf die Zahl der Dublin-Fälle ist das Risiko höher: Iraker, die über das europäische Ausland nach Düsseldorf eingereist sind, haben ein jährliches Risiko von 1 bis 2 Prozent, in das ursprüngliche Einreiseland zurückgeführt zu werden. Die allermeisten Iraker werden in Düsseldorf bleiben, obwohl nur etwa ein Drittel von ihnen einen positiven Bescheid hat.

Afghanistan
Afghanen stehen entgegen der öffentlichen Meinung und Vermutung von Betroffenen und Helfern weit hinten auf der Liste der Abschiebeländer: Insgesamt wurden geschätzt maximal 15 Personen abgeschoben (alles Dublin-Fälle), und zwar:
2019: 8 Personen (4 m / 4 w), darunter Dublin 8 (4 m / 4 w), nach Afghanistan niemand.
2018: vermutlich 2 Personen (? m / ? w), darunter Dublin 2 Personen (2 m / 0 w), in das Herkunftsland Afghanistan niemand.
2017: unbekannt (0 bis maximal 5 Personen).

Bei geschätzt 1200 Geflüchteten aus Afghanistan in Düsseldorf entspricht das einer jährlichen Abschiebequote von weniger als 0,5 Prozent. Diese wenigen Geflüchteten werden nicht nach Afghanistan, sondern in andere europäische Länder abgeschoben. Bezogen auf die Zahl der Dublin-Fälle ist das Risiko etwas höher: Afghanen, die über das europäische Ausland nach Düsseldorf eingereist sind, haben ein jährliches Risiko von etwa 1 Prozent, in das ursprüngliche Einreiseland zurückgeführt zu werden. Die allermeisten Afghanen werden also in Düsseldorf bleiben, obwohl nur etwa 50 Prozent einen positiven Bescheid haben.

Fazit:

Im Vergleich zu anderen Herkunftsländern (z.B. Russland, Balkan, Nordafrika) ist das Abschieberisiko für Geflüchtete aus Iran, Guinea, Irak und Afghanistan sehr niedrig. Das Problem liegt darin, dass die meisten Menschen zwar nicht abgeschoben werden, aber andererseits keine Aufenthaltserlaubnis und daher eine schlechte Integrationsperspektive haben.

Viele Personen könnten aber noch nachträglich eine Aufenthaltserlaubnis erlangen, z.B. iranische Familien über eine gute schulische Integration der Kinder, wenn sie bereit wären, ihre Identität zu klären (Vorlage des iranischen Passes bei der Ausländerbehörde). Für viele junge Guineer besteht eine Chance, eine Aufenthaltserlaubnis über eine Ausbildungsduldung zu bekommen, wenn sie ihre Identität klären würden (erster Schritt: Konsularkarte bei der Botschaft beantragen). Auch für junge Afghanen mit Duldung besteht eine Chance, eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen, wenn sie ihre Identität klären (erster Schritt: Tazkira beschaffen).“

Quelle: Refugees welcome in Düsseldorf

 

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