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Schächtskandal Prott: Seit Jahren keine „ordnungsgemäßen Schlachtungen“ – Grüne fordern ausführliche Antworten vom Landrat

Schächtskandal Prott: Seit Jahren keine „ordnungsgemäßen Schlachtungen“ – Grüne fordern ausführliche Antworten vom Landrat

3 Jahre muss der Haupttäter dieser bestialischen Tierquälerei ins Gefängnis, jeweils zwei Jahre auf Bewährung bekommen die beiden Söhne. So entschied am Freitag das Amtsgericht Lünen. Wir berichteten.

Die Verhandlung zum Schlachtskandal Prott in Selm ist damit abgeschlossen. Jetzt müsse die Kreisverwaltung um Landrat Mario Löhr „ausführlich Antworten liefern, fordern heute (20. September) die Grünen im Kreistag.

„Im Fall Prott handelt es sich um die größte Ausdeckung des illegalen und organisierten Schächtens in Deutschland“, erklärt die Grünen-Fraktion des Kreistags.

„Diese hochgradige kriminelle Energie erschreckt und macht deutlich, wie wichtig konsequente Kontrollen und auch Überwachung ist.

Wir als GRÜNE Kreistagfraktion haben nun nach Abschluss der Gerichtsverhandlungen wieder einen Fragenkatalog an die Verwaltung gestellt.
Bislang konnte sich immer auf ein laufendes Verfahren bezogen werden. Da nun alle Fakten benannt und dementsprechend vor der Justiz verhandelt wurden, erwarten wir
von der Verwaltung eine ausführliche Darstellung ihrer Rolle und Tätigkeiten im Falle des Schlachtskandals.“

Tagesordnungspunkaufnahmeverlangen und Anfragen
„Tierrechtsverstöße am Schlachthof Prott“
Ausschuss Gesundheit und Verbraucherschutz, 13.11.23

Sehr geehrter Herr Landrat,
vor dem Amtsgericht Lünen wurde aktuell in drei Verhandlungstagen
in Sachen „Tierrechtsverstöße am Schlachthof Prott“ verhandelt.

Aus unserer Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag waren Prozessbeobachter vor Ort
und berichten u.a., dass Rechtsvertreter der drei Angeklagten sowie des ehemaligen Schlachthof-Betreibers Prott „grausamste Tierquälereien“ eingestanden haben.

Laut Aussage der Staatsanwaltschaft wurden seit Jahren keine „ordnungsgemäßen Schlachtungen“ praktiziert. Es habe keine Kontrollen in ausreichendem Maße seitens der zuständigen Veterinärbehörde gegeben.

Die Zustände im Schlachthof waren „beispiellos“. Allein in der Zeit der Überwachung durch Unterstützende der SOKO Tierschutz seien vom 24.02. – 18.03.2021 nachweisbar 188 Tiere unter
massiven Tierschutzverstößen ohne Betäubung und unter Einsatz von Elektroschockern „geschächtet“ worden.

Diese Schlachtungen seien nicht, wie bisher berichtet, überwiegend nachts, sondern zu „normalen“ Betriebszeiten durchgeführt worden.

Eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere mit Heu, Stroh, Wasser und Futter konnte zu keinem Zeitpunkt festgestellt werden.

Eine Zeugenaussage der SOKO Tierschutz ergab ferner im Zusammenhang mit den mehrwöchigen Observierungen, dass bei Anlieferungen von Fleisch in verschiedenen Einrichtungen in
Dortmund die vorgegebene Kühlkette durch den Transport in normalen offenen Einkaufswagen nicht eingehalten wurde.

Aus diesen Gründen bitten wir Sie, Herr Landrat Löhr, den Tagesordnungspunkt
„Tierrechtsverstöße am Schlachthof Prott“ für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und
Verbraucherschutz am 13.11.23 aufzunehmen und hierunter, die nachfolgend aufgeführten
Fragen mündlich sowie schriftlich beantworten zu lassen.

1. Hat zwischenzeitlich eine Auswertung des umfangreichen Videomaterials aus 2021 seitens
der Fachverwaltung und Rechtsabteilung stattgefunden? Mit welchen Ergebnissen?

2. Werden die bislang getroffenen Aussagen hinsichtlich der bestehenden Kontrollverpflichtung
und durchgeführten Kontrollen noch aufrechterhalten? Wie viele Kontrollen haben konkret im
Zeitraum der Überwachung vom 24.02.–18.03.2021 stattgefunden? Was wurde kontrolliert?

4. Hat es seit Bekanntgabe/Anzeige der Missstände durch die SOKO Tierschutz am 17.03.21 bei
der Veterinärbehörde neben einer Einladung zur Fachausschusssitzung einen Austausch mit der
SOKO gegeben?

5. Hat die Behörde eine Erklärung für „gestempeltes Fleisch“ nach den festgestellten illegalen
Schächtungen?

6. Wer ist für die Überwachung der Kühlkette aus dem Schlachthof in den Verkauf zuständig?
Ist eine solche Überwachung nach Sachstand der Behörden erfolgt?

7. Welche Auflagen bzw. Genehmigungsvorbehalte haben die zuständigen Stellen für die erneute Inbetriebnahme des Schlachthofes durch den neuen Betreiber formuliert?

8. In welchem zeitlichen Umfang wurde die Einrichtung seitdem und mit welchen Ergebnissen
kontrolliert?

Pressemitteilung: Die Grünen im Kreis Unna

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