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Das erste seiner Art im Kreis Unna: Hier in Bönen gilt jetzt ein spezielles Überholverbot

Das erste seiner Art im Kreis Unna: Hier in Bönen gilt jetzt ein spezielles Überholverbot

(Foto: Gemeinde Bönen)

Es ist das erste seiner Art im Kreis Unna und dient dem Schutz von Zweiradfahrern.

In der Gemeinde Bönen ist seit Kurzem ein neues Verkehrsschild zu beachten. Wer mit einem Auto (oder größerem Kraftfahrzeug) den Schwarzen Weg zwischen der Straße Am Nordkamp und der Hammer Straße entlangfährt – die Strecke ist beliebt bei Radlern -, darf keine einspurigen Fahrzeuge überholen. 

Heißt im Klartext:

Hat ein Pkw-Fahrer einen Radler, Mofafahrer, Rollerfahrer…  vor sich, muss er hinter ihm bleiben. Überholt er ihn dennoch, drohen ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Die Regelung ist eine Verschärfung der Abstandsregel, die mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2020 in Kraft trat: Beim Überholen von Radfahrern ist innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, außerhalb von Ortschaften müssen es 2 Meter sein.

Das Verkehrszeichen 277.1, bezeichnet das „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“. Es erst knapp 3 Jahre alt. Im Kreis Unna war es bisher noch nirgends zu sehen.

Die Novelle der StVO hat das Ziel, den Verkehr vor allem für Radler  sicherer zu gestalten.

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