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Bönen steigt ins Förderprogramm „Zuwanderung aus Südosteuropa“ ein

Bönen steigt ins Förderprogramm „Zuwanderung aus Südosteuropa“ ein

In Nordrhein-Westfalen werden immer mehr Zuzüge von EU-Bürger und Bürgerinnen aus Südosteuropa verzeichnet. Auch der Kreis Unna beobachtet diese Entwicklung. Die zweitkleinste Gemeinde des Kreises, Bönen, wird nun an einem landesweiten Förderprogramm mitmachen. 

„Die Einwanderung aus Südosteuropa stellt betroffene Kommunen und Gemeinden vor besondere Herausforderungen, aber bietet auch neue Chancen“, stellt die Kreisverwaltung Unna fest.

„Nun werden neue Vorgehensweisen und Projekte entwickelt, um die Lebensbedingungen dieser Menschen zu verbessern – so auch in der Gemeinde Bönen.“

Den Zugezogenen eine möglichst frühe und erfolgreiche Teilhabe u.a. an Bildung, am Leben in der Gemeinde und am Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ist die Zielsetzung des Förderprogramms „Zuwanderung aus Südosteuropa“. Zur Durchführung des Projekts schließt das Kommunale Integrationszentrum einen Werkvertrag mit dem Verein Carmen e.V. ab.

Auf der Website des Landes wird das Förderprogramm wie folgt erläutert:
Für Kommunen mit hoher Zuwanderung aus Südosteuropa

In Nordrhein-Westfalen verzeichnen sowohl Großstädte wie auch kleinere kreisangehörige Städte und Orte im ländlichen Raum Zuzüge sozioökonomisch benachteiligter EU-Bürger aus Südosteuropa. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich dies in naher Zukunft ändern wird.

Die verstärkte Einwanderung aus Südosteuropa stellt Kommunen vor besondere Herausforderungen. In vielen Handlungsfeldern müssen Vorgehensweisen entwickelt werden, um die Lebensbedingungen dieser Menschen zu verbessern. Ihnen eine möglichst frühe und erfolgreiche Teilhabe zu ermöglichen, ist die Zielsetzung des Förderprogramms „Zuwanderung aus Südosteuropa“ des nordrheinwestfälischen Integrationsministeriums (MKJFGFI).

Zuwendungsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte, in denen ein Kommunales Integrationszentrum (KI) eingerichtet ist und die viel Zuwanderung aus Südosteuropa verzeichnen. In der aktuellen Förderphase 2023/24 liegt ein Fokus auf Maßnahmen zum Abbau von Antiziganismus bzw. Antiromaismus. Weitere Details sind dem Maßnahmeaufruf zum SOE-Programm zu entnehmen.

In dieser Förderperiode gibt es drei Programmteile: 

  1. Förderung von Kommunen mit einem hohen Anteil von Personen aus den EU-11 Staaten, die Leistungen nach dem SGB II erhalten.
  2. Förderung der Städte Wuppertal und Köln durch Kostenübernahme des Praxisanteils von Personen aus der Community, die an dem Dualen Studium der Fachhochschule Dortmund teilnehmen.
  3. Förderung von Kommunen mit einem hohen Anteil an Personen aus der Zielgruppe, die in prekären Arbeits- und/oder Wohnverhältnissen leben.

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen: 

  • Sachausgaben (z.B. für Mieten, Bürobedarf, Mittel für Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit, Honorare, Kosten für Weiterbildungen),
  • Personalausgaben (z.B. mit Qualifikationen im Bereich Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder Verwaltung)

Die Zuwendung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung als Zuweisung.

Quellen Kreis Unna / Land NRW

 

 

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