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„Zwist klären“: Bedrohung mit Messer durch 17-Jährige in Sekundarschule Selm

„Zwist klären“: Bedrohung mit Messer durch 17-Jährige in Sekundarschule Selm

In der Selmer Sekundarschule, der Selma-Lagerlöf-Schule, war am Donnerstagvormittag (27. April 2023) ein Polizeieinsatz erforderlich. Gemeldet wurde eine akute Bedrohungssituation.

Während Leser gegenüber unserer Redaktion zunächst davon berichteten, dass mehrere mit Messern bewaffnete Jugendliche „ins Lehrerzimmer gestürmt“ seien, stellte die Polizeileitstelle Unna den Vorfall auf unsere Nachfrage wie folgt dar.

Demnach seien gegen 11.10 Uhr vier Jugendliche auf das Schulgelände an der Südkirchener Straße gekommen. Sie hätten gefordert, einige Schüler und Lehrer zu sprechen. „Man wollte offenbar einen Zwist klären“, so ein Sprecher der Kreispolizeileitstelle Unna.

Sodann sei es zu drohenden Äußerungen durch zwei der Jugendlichen gekommen. Einer der beiden habe seine Drohungen durch das Vorzeigen eines Messers unterstrichen.

Die alarmierte Polizei stellte die Personalien der beiden 17-Jährigen fest. Die beiden Heranwachsenden aus Selm, beide mit deutscher Staatsbürgerschaft, bekamen eine sogenannte „Gefährderansprache“. Dazu erläutert das Polizeigesetz: 

§ 29 – Gefährderansprache und -anschreiben, Gefährdetenansprache

(1) 1Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person in einem überschaubaren Zeitraum die öffentliche Sicherheit stören wird, kann die Polizei diese Person über die geltende Rechtslage informieren und ihr mitteilen, welche Maßnahmen die Polizei im Fall einer bevorstehenden oder erfolgten Störung ergreifen wird. 2Zu diesem Zweck kann die Polizei die Person ansprechen (Gefährderansprache) oder anschreiben (Gefährderanschreiben).

Beide 17-Jährigen wurden wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten anzeigt, ergänzt der Polizeisprecher.

Von der Polizei unbestätigt blieben weitergehende Berichte von Schulangehörigen, nach denen die besagten Jugendlichen regelrecht „ins Lehrerzimmer gestürmt“ seien und dort drohend die Adresse eines bestimmten Schülers gefordert hätten. Die Schülerinnen und Schüler seien angewiesen worden, während des Einsatzes in ihren Klassenzimmern zu bleiben und im Anschluss über den Vorfall Stillschweigen zu bewahren.

Die Pressestelle der Kreispolizei Unna informierte über diesen Bedrohungsfall an der Selmer Sekundarschule nicht initiativ, also nicht mit einer Pressemitteilung, weil sie über Vorfälle an Schulen grundsätzlich „sehr zurückhaltend“ berichtet.

Wir griffen dies unlängst anhand zweier Vorfälle in Bergkamen und Unna auf.

UPDATE zum Vorfall an der Sekundarschule Selm:

Die Schulleitung der benachbarten Ludgerischule (katholische Grundschule) informierte die Eltern in einem Schreiben und bittet darin darum, den Vorfall „nur auf Nachfrage“ des Kindes anzusprechen, um Panik zu vermeiden.

In Selm gibt es seit Wochen Diskussionen um Straftaten und zunehmende Unsicherheit für die Bürger wegen der Zeltstadt mit 700 männlichen Geflüchteten.

Wir berichten noch separat.

 

 

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