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Fahrerflucht soll „entkriminalisiert“ werden

Fahrerflucht soll „entkriminalisiert“ werden

Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, also eine Fahrerflucht begeht, macht sich einer Straftat schuldig.

Das Bundesjustizministerium will nun eine Fahrerflucht ohne Personenschaden entkriminalisieren:

Laut einem Bericht des RedaktionsNetzwerks Deutschland soll eine Unfallflucht, bei der „lediglich“ Sachschaden entstanden ist, kĂŒnftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Aktuell ist es unerheblich, welche Art von Schaden entstanden ist, wenn sich jemand unerlaubt vom Unfallort entfernt.

Man muss stets (also auch bei einem kleinen Blechschaden) eine „angemessene Zeit“ auf den Halter des beschĂ€digten Fahrzeugs warten. Ein Zettel hinterm Scheibenwischer genĂŒgt im Zweifel nicht.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) twitterte ĂŒber das Ziel der Reform, es gelte historisch ĂŒberholte StraftatbestĂ€nde abzuschaffen, das Strafrecht zu modernisieren und die Justiz zu entlasten. Das sei auch so im Koalitionsvertrag vereinbart worden.

Das Schreiben des Justizministeriums wurde an die Landesjustizverwaltungen und verschiedene VerbÀnde geschickt, um EinschÀtzungen und Argumente zu sammeln.

Quellen: Twitter, ZDF.de

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