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Bußgelder 2023: Wie viel darf’s denn für welche Sünde sein?

Bußgelder 2023: Wie viel darf’s denn für welche Sünde sein?

Deutsche Autofahrer nehmen es mit der Geschwindigkeit oftmals nicht allzu genau, Rasen kann fast schon als Volkssport angesehen werden. Denn es gibt keine andere Ordnungswidrigkeit, die so oft zu einem Bußgeld oder einem Fahrverbot führt wie Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit.

Und so hagelt es tagtäglich Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote.

Doch ein Verstoß gegen das Tempolimit kann jetzt schnell eine teure Angelegenheit werden –  die meisten Verkehrssünder merken das erst, wenn ihnen der „blaue Brief“ ins Haus flattert und sie der Schreck durchfährt.

Schon wer innerorts unter 10 km/h zu schnell geblitzt wird, also zum Beispiel mit 54 km/h durch eine Ortschaft fährt, ist mit 30 € dabei.

Mit 21 bis 25 km/h innerorts über Limit werden 115 € und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg fällig.

Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man sich nur geringfügige Nachlässigkeiten mehr erlauben (siehe Tabellen – sie zeigen den Vergleich vor und seit dem aktuellen Bußgeldkatalog).

Hingegen wird grundloses zu langsam Fahren („Schleichen“) vergleichsweise milde mit 20 € geahndet.

Erhöht hat sich die Strafe für Handynutzung am Steuer – 100 € sind jetzt hinzublättern.

Seit Januar dieses Jahres drohen Gaffern höhere Strafen. Das Fotografieren und Filmen von Unfalltoten wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.

https://www.allianz-autowelt.de/bussgeld/

Im aktuellen Bußgeldkatalog (2023) sind sämtliche Geldstrafen aufgelistet, die Verkehrsteilnehmern auferlegt werden, sobald sie gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen – also etwa beim zu schnellen Fahren innerorts oder außerorts, beim Falschparken oder beim Nichtbeachten einer roten Ampel.

Eine umfangreiche Änderung des Bußgeldkatalogs trat am 9. November 2021 in Kraft. Die neuen Strafen betreffen unter anderem das Falschparken:

Parken auf Rad- und Gehwegen (bis zu 110 €), Halten und Parken in zweiter Reihe (bis zu 110 €), unerlaubtes Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen (55 €), Zuparken von Feuerwehrzufahrten (100 €) und einfache Parkverstöße (bis zu 55 €).

Als neuer Tatbestand ist das unerlaubte Parken auf Lade-/Parkplätzen für E-Autos oder Carsharing (55 €) hinzugekommen.

Auch neu sind Strafen für das Nutzen oder Durchfahren einer Rettungsgasse (200 – 320 € + 1 Monat Fahrverbot) sowie die Missachtung der Schrittgeschwindigkeit von Lkw-Fahrern beim Rechtsabbiegen innerorts (70 €).

Für das Auto-Posing werden 100 Euro fällig und wer mit Fahrzeugen den Gehweg nutzt, zahlt ebenfalls bis zu 100 Euro.

Bereits seit dem 15. Juni 2019 gelten Tatbestände, die sich bis dahin nur auf Radfahrer bezogen, auch für E-Scooter, Segways und ähnliche Fortbewegungsmittel. Zu den Verstößen gehören nicht zulässige Verkehrsflächen verbotswidrig befahren (15 €), freihändig fahren (10 €).

Laut dem aktuellen Bußgeldkatalog 2022 ist die Fahrerlaubnis mit 8 Punkten weg – vor 2014 brauchte es dafür schon 18 Punkte.

Neben Autofahrern sind seit der Reform des Bußgeldkatalogs auch Radfahrer und Fußgänger von Bußgeldern und Punkten betroffen.

Fußgänger erhalten aber keine Punkte für Ordnungswidrigkeiten, sie können bei Verstößen lediglich mit einem Bußgeld bestraft.

Geldbußen sieht der Bußgeldkatalog 2022 auch für einen Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze bei Alkohol und beim Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr vor. Beim ersten Mal liegt die Strafe bei 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot.

Beim zweiten Mal sind es 1000 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.

Wird man ein drittes Mal erwischt, werden 1500 Euro fällig, man erhält zwei Punkte in Flensburg und ist den Führerschein für drei Monate los.

Bei einer Gefährdung unter Alkohol oder Drogeneinfluss gibt es drei Punkte, die Fahrerlaubnis wird entzogen und es kann neben einer Geldstrafe auch das Gefängnis drohen.

Quellen: Bußgeldkatalog.org, Auto Zeitung

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