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Immobilienverwalter alarmiert: 90 % der Wohnungsbesitzer können energetische Sanierungen nicht bezahlen

Immobilienverwalter alarmiert: 90 % der Wohnungsbesitzer können energetische Sanierungen nicht bezahlen

Über das Einbauverbot neuer Gas- und Ölheizungen hinaus kommen auf Haus- und Wohnungseigentümer weitere umfassende Sanierungspflichten zukommen.

Für den Bereich der Eigentumswohnungen berichtet der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) jetzt von alarmierenden Ergebnissen.

Der Verband hat unter seinen Mitgliedsunternehmen eine Umfrage erstellt, nach der eine erdrückende Mehrheit der Wohnungseigentümer – rund 90 Prozent – mit den nun anstehenden Sanierungsaufgaben finanziell überfordert sind.

  • Fast alle Verwalter – 96 Prozent – geben demnach an, dass die Rücklagen der von ihnen betreuten Eigentümergemeinschaften nicht ausreichten, um die Gebäude „umfassend energetisch zu sanieren“.
  • 87 % erklären, dass die Summen auf den Hauskonten schon für den Austausch einer älteren Heizung und den Einbau einer Wärmepumpe nicht reichen.
  • 88 % der befragten Verwalter wollen deshalb den Eigentümern eine Erhöhung der Instandhaltungsrücklagen vorschlagen – die Rücklage soll um 60 % im Durchschnitt steigen.
  • Eine so massive Erhöhung werde aber wiederum 90 % der Eigentümer finanziell überfordern, fürchten die Verwalter.

Mit der angekündigten Novellierungen des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) sowie der EU-Gebäuderichtlinie kommen weitreichende Sanierungsaufgaben auf Hausbesitzer zu. Wenn etwa die Energieeffizienzklasse D als Mindeststandard für alle Gebäude bis 2033 umgesetzt werden soll, „müssen Gebäudeeigentümer deutlich mehr investieren und sanieren als bisher angenommen“, stellt der VDIV fest.

Quelle: VDIV

 

Kommentare

WORDPRESS: 1
  • Ich wusste nicht, dass die finanziellen Rücklagen einiger Eigentümer so gering sind. Wir haben auch seit einigen Jahren eine Hausverwaltung für unsere Immobilien und sind sehr zufrieden damit. Gut zu wissen, dass Gebäudeeigentümer mehr in Sanierungen investieren sollten.