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April statt März – Energiepreisbremse verzögert sich auch in Fröndenberg

April statt März – Energiepreisbremse verzögert sich auch in Fröndenberg

Symbolbild Heizen, Energie - c/o Rinke

Ebenso wie in Unna kommen auch bei den Kunden der Stadtwerke Fröndenberg/ Wickede die Energiepreisbremsen erst verzögert an – nicht im März, sondern erst im April.

Man arbeite mit Hochdruck an der gesetzeskonformen Umsetzung der Energiepreisbremsen, teilt der Energieversorger heute (16. 3.) in einer Pressemitteilung mit.

„Insbesondere die Implementierung der notwendigen IT-Lösungen ist aufwändig und in der Kürze der zur Verfügung stehenden und vorgegebenen Zeit kaum zu realisieren, denn es müssen komplexe Tarifstrukturen und Sonderfälle berücksichtigt werden.“

Um die Preisbremsen mit der nötigen Sorgfalt umzusetzen, müssen laut den Stadtwerken rechtliche Anforderungen geprüft, technische Prozesse in einem Massenmarkt installiert und Probeläufe durchgeführt werden.

„Ursprünglich wollten auch die Stadtwerke Fröndenberg Wickede, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, die Effekte der Gas- und Strompreisbremse für die Monate Januar, Februar und März im Laufe des Monats März abrechnen und den Kunden gutschreiben.

Nun verschiebt sich die Maßnahme – wie bei zahlreichen anderen Versorgern – um etwa 4 Wochen. Daher werden die Entlastungen an die Kunden beginnend mit dem April-Abschlag weitergeben. Wichtig dabei: Alle Kunden werden die ihnen zustehenden Entlastungen in voller Höhe erhalten.“

Vertriebsleiter Michael Freitag:

„Wir begrüßen die Preisbremsen ausdrücklich, lediglich die Umsetzung ist für uns anstrengend und unbefriedigend – genauso wie für unsere Kunden.

Wir sind da nicht allein betroffen, sondern stehen in einer Reihe mit vielen anderen Versorgern in ganz Deutschland. Wie so oft steht auch bei diesem Projekt die nötige Sorgfalt im Vordergrund. Das kostet allerdings Zeit.“

Konkret bedeutet dies für die Kundinnen und Kunden mit automatischer Abbuchung, dass die Abschlagszahlung für den Monat März von den Stadtwerken in bekannter Höhe am 17.03. eingezogen wird.

Kunden, die Ihren Strom- oder Gasabschlag selbst überweisen, sollen dies auch für den Monat März in gewohnter Höhe tun.

Mit dem April-Abschlag werden die Stadtwerke Fröndenberg Wickede dann alle Entlastungsbeträge rückwirkend ab Januar 2023 berücksichtigen und entsprechend verrechnen.

Alle betroffenen Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Fröndenberg Wickede werden zudem noch im März 2023 ein ausführliches und individuelles Anschreiben mit allen wichtigen Informationen zu den Preisbremsen erhalten.

Unter www.sfw-ruhr.de haben die Stadtwerke entsprechende Informationen zusammengestellt. Informationen können auch telefonisch (02373 759-333mailto:) oder per E-Mail (info@sfw-ruhr.de) bei den Stadtwerken angefordert werden.

Frühzeitig hatte bereits der Fachverband BDEW (Bund der Energie- und Wasserversorger) gewarnt: „Die zwei Monate für die Umsetzung der Entlastungen sind sehr knapp bemessen.

Die Preisbremsen mit der nötigen Sorgfalt umzusetzen, braucht es Zeit, die rechtlichen Anforderungen genau zu prüfen, technische Prozesse in einem Massenmarkt zu installieren, Probeläufe durchzuführen und auch noch Gelegenheit zu haben, aufgetretene Fehler zu korrigieren. Dazu kommt der hohe Aufwand der stark individualisierten Regelungen für Geschäftskunden.“

Auch die Verbraucherzentrale NRW sieht die Schuld bei der Bundesregierung: „Ich würde der Branche da keinen Vorwurf machen“, so Energieexpertin Christina Wallraff.

Die Bundesregierung habe zu viel Zeit verstreichen lassen; die Umsetzung sei sehr komplex. Probleme treten häufig bei der Implementierung neu zu entwickelnder IT-Lösungen in die bestehende Software auf.

Pressemitteilung: Stadtwerke Fröndenberg Wickede GmbH

Kommentare

WORDPRESS: 1
  • schmunzler vor 1 Jahr

    Die Stadtwerke müssen den Bürgern also erklären, daß die Parteien SPD und GRÜNE mit der FDP als Anhängsel Gesetzesvorgaben machen, welche in der Realität so nicht umsetzbar sind. Konsequenzen ??? Fairerweise sollten die Stadtwerke erst einmal keine falschen zu Hohe monatlichen Abschlagszahlungen einziehen, welche nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.