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Hilfloser fleht Reisende an: „Bitte rufen Sie einen Rettungswagen“ – doch niemand hilft

Hilfloser fleht Reisende an: „Bitte rufen Sie einen Rettungswagen“ – doch niemand hilft

Rettungswagen - Symbolbild, Quelle AaH

„Bitte helfen Sie mir! Rufen Sie doch bitte einen Rettungswagen!“

Ein Mann bricht frühmorgens an einem Hauptbahnhof im Ruhrgebiet zusammen, liegt hilflos mit starken Krämpfen auf dem Boden.

Mehrere Reisende gehen an ihm vorbei, der Hilflose bittet sie: „Bitte rufen Sie einen Rettungswagen!“

Doch niemand hilft. Alle gehen achtlos vorbei.

Mit erschütternder Gleichgültigkeit sah sich heute Morgen (10. März) ein hilfloser 44-jähriger Mann am Hauptbahnhof Gelsenkirchen konfrontiert.

Gegen 5:20 Uhr erlitt er vor dem Eingang des Parkhauses Süd einen medizinischen Notfall. Er sank zusammen.

Stark krampfend am Boden liegend habe der Mann, so berichtet ein Bundespolizeisprecher, mehrere vorbeigehende Passanten angesprochen und gebeten, einen Rettungswagen zu verständigen.

Doch vergeblich – keiner der Reisenden habe dem am Boden Liegenden geholfen.

Ein Bundespolizist in seiner Freizeit erblickte den Hilflosen schließlich. Er reagierte unverzüglich, alarmierte sofort die Rettungskräfte und leistete Erste Hilfe.

Die Sanitäter brachten den Patienten, einen 44-jährigen Deutschen, unverzüglich in ein Krankenhaus. „Er befindet sich in intensiver ärztlicher Behandlung“, verdeutlicht der Bundespolizeisprecher den Ernst der Lage.

Der Polizeisprecher fügt eindringlich hinzu:

„Wer eine Hilfeleistung unterlässt, obwohl diese erforderlich und zumutbar war, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.“

Der Vorfall erinnert an den Zusammenbruch eines älteren Mannes vor 7 Jahren im Vorraum  einer Bank in Essen. Mehrere Kunden stiegen achtlos über den hilflos Daliegenden hinweg, Rettung kam zu spät – der Mann starb.

Durch die Videoaufnahmen der Bank konnten ein Mann und eine Frau identifiziert werden, die über den Mann hinweg gestiegen waren. Beide wurden angeklagt und zu Geldstrafen verurteilt.

Quelle Bundespolizei Gelsenkirchen

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