HomeDortmundLand NRW

4 Monate Haft wegen Schwarzfahrens: Fall einer Obdachlosen tritt heftige Debatten los

4 Monate Haft wegen Schwarzfahrens: Fall einer Obdachlosen tritt heftige Debatten los

Regionalbahn - Archivbild/ AaH

An einem Tag, an dem unsere Redaktion wieder über mehrere schwere Gewalttaten berichtete und darüber, dass ein Angreifer in Dortmund nicht in Untersuchungshaft muss, obwohl er einem Bekannten zweimal mit einem Messer brutal ins Gesicht stach – an einem solchen Tag wirkt diese folgende Meldung besonders schwer verständlich:

Vier Monate musste eine ehemals drogenabhängige Obdachlose aus Düsseldorf  im Gefängnis verbringen, weil sie mehrere Male ohne Fahrschein in Bussen und Zügen fuhr. 

Sie verpasste den 3. Geburtstag ihres Enkels und saß auch an Weihnachten hinter Gittern. Jetzt hat sie ihre Haftstrafe verbüßt.

Schwarzfahren zählt in Deutschland trotz immer stärkerer Kritik nach wie vor nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Daher traf es die Frau aus Düsseldorf knüppeldick, als sie im Herbst vorigen Jahres – endlich aus der Obdachlosigkeit heraus und in einem Methadonprogramm – zum wiederholten Mal ohne Ticket in einem öffentlichen Verkehrsmittel erwischt wurde.

Sie war auf dem Weg zu ihrem Methadonarzt. Es folgte eine Geldstrafe, die die gerade vom Heroin losgekommene Frau nicht zahlen konnte. Daher wurde sie zu einem halben Jahr Gefängnis verurteilt.

Viele Prominente aus der Landeshauptstadt kritisierten diese Strafe damals als völlig überzogen, forderten in einem offenen Brief die Freilassung. Doch das NRW-Justizministerium argumentierte, man könne nicht in diesem Fall Gnade walten lassen, andere Schwarzfahrer aber weiterhin im Gefängnis lassen.

Die Strafe der Verurteilten wurde auf 4 Monate gekürzt, seit Anfang März ist die frühere Obdachlose wieder in Freiheit. Mit der Befürchtung, bald erneut obdachlos zu sein: Denn nach zwei Abmahnungen wegen nichtgezahlter Miete (vom Gefängnis aus sei da „was falsch gelaufen“) droht der frisch Freigelassenen nun die Kündigung.

Justizminister Limbach plädiert wie viele Politiker unterschiedlicher Parteien grundsätzlich dafür, dass Schwarzfahren endlich als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat gewertet wird. Das schlösse Haftstrafen aus. Auch Wohlfahrtsverbände kritisieren laut WDR seit Langem, dass Schwarzfahren als Straftat gilt.

Ganz von der Unverhältnismäßigkeit abgesehen kommt die jetzige Regelung den Steuerzahler auch teuer zu stehen: Ein Tag Gefängnis kostet laut Justizministerium 180 Euro. 

Das Bundesjustizministerium wird sich mit der Frage „Straftat oder Ordnungswidrigkeit“ im zweiten Halbjahr befassen.

 

Kommentare

WORDPRESS: 0