„Radfahrerin fährt Kind an und flüchtet“, titelt die Hammer Polizei diese Meldung, doch so ganz trifft die Titelzeile nicht zu.
Die besagte Radlerin hielt zunächst durchaus an, erkundigte sich auch nach dem Befinden des Jungen und sprach auch mit seiner Mutter. Trotzdem ist der Tatbestand der „Unfallflucht“ erfüllt, wenn man sich vor Eintreffen der alarmierten Polizei und ohne Hinterlassen seiner Personalien von der Unfallstelle entfernt.
In etwa so spielte sich ein Unfall am Freitagabend, 24. 2., in Hamm ab. Ein 9-jähriger Junge wurde um kurz vor 19 Uhr auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants an der Werler Straße angefahren – ein Fahrrad traf ihn an der linken Körperseite, der Junge stürzte und verletzte sich am Kopf.
„Die Radfahrerin, eine 31-jährige Frau aus Hamm, sprach im Anschluss mit dem Jungen und dessen dazu geeilter Mutter. Dabei erkundigte sie sich nach dessen Wohlergehen und ob er Hilfe benötige“,
berichtet ein Polizeisprecher.
Danach entfernte sich die Frau jedoch noch vor Eintreffen der Polizei zunächst in unbekannte Richtung. Gegen 19.45 Uhr erschien sie jedoch persönlich auf der Polizeiwache Mitte und konnte befragt werden.
Der verletzte Junge wurde mit einem Rettungswagen zur ambulanten Behandlung in ein Hammer Krankenhaus transportiert.
Ergänzende Hinweise zum Unfall nimmt die Polizei Hamm unter 02381 916-0 oder per E-Mail an hinweise.hamm@polizei.nrw.de entgegen.
Quelle Polizei Hamm
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