Auf die schlichte Bitte, sich etwas leiser zu unterhalten, folgte am gestrigen Samstagabend (11. Februar) in einer Regionalbahn nach Dortmund ein Gewaltausbruch von vier Jugendlichen, der Jüngste gerade erst 13.
Gegen 19 Uhr alarmierte die Zugbegleiterin der RB32 die Bundespolizei darüber, dass es in dem Zug zu einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung gekommen war. Das angegriffene Paar, ein Ascheberger und eine Dortmunderin, bat um polizeiliche Unterstützung.
Bei Ankunft des Zuges im Hauptbahnhof Dortmund trafen die Beamten auf besagtes Paar, die Bahnmitarbeiterin sowie auf 4 Jugendliche. Was passiert war, schilderten der 23-Jährige und seine unter Schock stehende 28-jährige Lebensgefährtin wie folgt:
Auf den Sitzplätzen neben dem Paar saßen die 4 Jugendlichen – zwei 14-Jährige, ein 15-Jähriger und ein 13-Jähriger. Sie unterhielten sich lautstark.
Als der Mann aus Ascheberg kurz nach Abfahrt des Zuges in Wanne-Eickel die Minderjährigen bat, sich etwas ruhiger zu verhalten, reagierten alle 4 sofort äußerst aggressiv: Bedrohlich gingen sie auf das Paar zu.
Der 23-Jährige versuchte die Jungen auf Abstand zu halten – da schmetterte ihm einer der vier unvermittelt die Faust ins Gesicht, während zwei andere seine Lebensgefährtin ins Gesicht und auf den Oberschenkel schlugen.
Alarmierte Rettungskräfte versorgten die blutige Wunde am Auge des 23-Jährigen. Die 28-Jährige erlitt einen Schock und wurde ebenfalls ärztlich betreut.
Die jugendlichen Angreifer aus Oberhausen (13, 14, 15) und Mülheim an der Ruhr (14) wollten sich gegenüber den Beamten nicht äußern, räumten lediglich ein, dass es zuvor zum Streit gekommen war.
Die Erziehungsberechtigten wurden informiert. Nach Angaben der Bundespolizei handelt es sich um zwei deutsche 14-Jährige, einen 15-jährigen Eritreer und einen 13-jährigen Kongolesen. Das angegriffene Paar ist deutsch.
Die Videoaufnahmen aus dem Zug wurden gesichert und werden nun ausgewertet. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlicher, gefährlicher Körperverletzung gegen die Minderjährigen ein.
Quelle Bundespolizei DO
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