Gleich 5 erwirkte Haftbefehle gegen wohnsitzlose Ladendiebe konnte seit dem vergangenen Wochenende die Kreispolizei Unna vermelden. Umso unverstĂ€ndlicher wirkt es, wenn gleichzeitig schwere GewalttĂ€ter trotz wiederholter massiver Ăbergriffe unbehelligt wieder ihres Wegs ziehen können.Â
Dazu soll hier beispielhaft folgender Vorfall geschildert werden, ĂŒber den unsere Redaktion auch mit der zustĂ€ndigen Polizeisprecherin RĂŒcksprache hielt.
Am Sonntagmorgen gegen 09:10 Uhr erschien ein Mann auf der Bundespolizeiwache am Kölner Hauptbahnhof. Er teilte mit, dass gerade eine Frau sexuell belÀstigt wurde, beschrieb den TÀter und den Ort der Tat, woraufhin eine Streife zur B-Passage eilte. Die Beamten trafen den beschriebene Mann an. Er hatte sich kurz zuvor, was die Videoauswertung bestÀtigte, neben eine 41-jÀhrige schlafende Frau gesetzt, ihr an den Busen und zwischen die Beine gegrapscht. Sie erwachte, wÀhrend der Fremde sie befingerte.
Die Polizeibeamten ĂŒberprĂŒften die Personalien des SextĂ€ters. Es handelte sich um einen 34-jĂ€hrigen Somalier mit Wohnsitz in Grevenbroich. Er hatte Hausverbot im Kölner Hauptbahnhof, was ihm offensichtlich egal war.
Schwerwiegender war, dass gegen den Afrikaner zwei Aufenthaltsermittlungen vorlagen: Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach suchte ihn wegen gefĂ€hrlicher Körperverletzung, die Staatsanwaltschaft DĂŒsseldorf wegen Sexualdelikten. Zudem war der 34-JĂ€hrige bereits hinreichend aufgefallen wegen Drogenhandel und als teils schwerer Sexual-/GewalttĂ€ter.Â
Nun also dieser nĂ€chste Ăbergriff gegen eine wehrlos schlafende Frau.
Bei der Durchsuchung des Somaliers kam dann noch eine fremde Geldbörse zum Vorschein. Ein weiteres Strafverfahren wegen sexueller BelÀstigung, Unterschlagung und Hausfriedensbruch wurde gegen ihn eingeleitet. Das ermittelte Opfer stellte Strafantrag gegen den Mann. Eine Videoauswertung bestÀtigte zudem die Angaben des Melders: Die 41-JÀhrige saà schlafend in der E-Passage, als der Beschuldigte sich zu ihr setzte und sie zwischen den Beinen und an der Brust anfasste.
Hier endete die Pressemitteilung von Bundespolizeisprecherin Kathrin Stoff. Da es keinen Hinweis auf eine Inhaftierung oder zumindest Ingewahrsamnahme gab, fragten wir telefonisch nach.
Die Antwort der Polizeisprecherin macht nicht nur auf dem Hintergrund der zahlreichen inhaftierten Ladendiebe dieser Woche etwas fassungslos:
Gegen den afrikanischen Asylbewerber lagen nach Meinung der zustĂ€ndigen Staatsanwaltschaft keine HaftgrĂŒnde vor.
„Weil er einen festen Wohnsitz hat und deshalb keine Flucht- oder Verdunklungsgefahr erkannt wird“, erklĂ€rte Kathrin Stoff. An diesem „festen Wohnsitz“ war der Somalier ĂŒbrigens nicht aufzufinden – deshalb die beiden Aufenthaltsermittlungen durch die Staatsanwaltschaften DĂŒsseldorf und Mönchengladbach. Und trotzdem war diese (theoretische) Meldeadresse Grund genug fĂŒr die Staatsanwaltschaft, keine Untersuchungshaft zu erwirken.
Die Kölner Polizeisprecherin merkte abschlieĂend an: „Ich bin mit solchen Entscheidungen selbst ĂŒberhaupt nicht glĂŒcklich. Vor allem, weil wir hier von wirklich schweren Sexualstraftaten sprechen.“
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