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Schwerer Sexualstraf- und Gewalttäter vergeht sich an Schlafender – und darf seiner Wege ziehen

Schwerer Sexualstraf- und Gewalttäter vergeht sich an Schlafender – und darf seiner Wege ziehen

Gleich 5 erwirkte Haftbefehle gegen wohnsitzlose Ladendiebe konnte seit dem vergangenen Wochenende die Kreispolizei Unna vermelden. Umso unverständlicher wirkt es, wenn gleichzeitig schwere Gewalttäter trotz wiederholter massiver Übergriffe unbehelligt wieder ihres Wegs ziehen können. 

Dazu soll hier beispielhaft folgender Vorfall geschildert werden, über den unsere Redaktion auch mit der zuständigen Polizeisprecherin Rücksprache hielt.

Am Sonntagmorgen gegen 09:10 Uhr erschien ein Mann auf der Bundespolizeiwache am Kölner Hauptbahnhof. Er teilte mit, dass gerade eine Frau sexuell belästigt wurde, beschrieb den Täter und den Ort der Tat, woraufhin eine Streife zur B-Passage eilte. Die Beamten trafen den beschriebene Mann an. Er hatte sich kurz zuvor, was die Videoauswertung bestätigte, neben eine 41-jährige schlafende Frau gesetzt, ihr an den Busen und zwischen die Beine gegrapscht. Sie erwachte, während der Fremde sie befingerte.

Die Polizeibeamten überprüften die Personalien des Sextäters. Es handelte sich um einen 34-jährigen Somalier mit Wohnsitz in Grevenbroich. Er hatte Hausverbot im Kölner Hauptbahnhof, was ihm offensichtlich egal war.

Schwerwiegender war, dass gegen den Afrikaner zwei Aufenthaltsermittlungen vorlagen: Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach suchte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung, die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Sexualdelikten. Zudem war der 34-Jährige bereits hinreichend aufgefallen wegen Drogenhandel und als teils schwerer Sexual-/Gewalttäter. 

Nun also dieser nächste Übergriff gegen eine wehrlos schlafende Frau.

Bei der Durchsuchung des Somaliers kam dann noch eine fremde Geldbörse zum Vorschein. Ein weiteres Strafverfahren wegen sexueller Belästigung, Unterschlagung und Hausfriedensbruch wurde gegen ihn eingeleitet. Das ermittelte Opfer stellte Strafantrag gegen den Mann. Eine Videoauswertung bestätigte zudem die Angaben des Melders: Die 41-Jährige saß schlafend in der E-Passage, als der Beschuldigte sich zu ihr setzte und sie zwischen den Beinen und an der Brust anfasste.

Hier endete die Pressemitteilung von Bundespolizeisprecherin Kathrin Stoff. Da es keinen Hinweis auf eine Inhaftierung oder zumindest Ingewahrsamnahme gab, fragten wir telefonisch nach.

Die Antwort der Polizeisprecherin macht nicht nur auf dem Hintergrund der zahlreichen inhaftierten Ladendiebe dieser Woche etwas fassungslos:

Gegen den afrikanischen Asylbewerber lagen nach Meinung der zuständigen Staatsanwaltschaft keine Haftgründe vor.

„Weil er einen festen Wohnsitz hat und deshalb keine Flucht- oder Verdunklungsgefahr erkannt wird“, erklärte Kathrin Stoff. An diesem „festen Wohnsitz“ war der Somalier übrigens nicht aufzufinden – deshalb die beiden Aufenthaltsermittlungen durch die Staatsanwaltschaften Düsseldorf und Mönchengladbach. Und trotzdem war diese (theoretische) Meldeadresse Grund genug für die Staatsanwaltschaft, keine Untersuchungshaft zu erwirken.

Die Kölner Polizeisprecherin merkte abschließend an: „Ich bin mit solchen Entscheidungen selbst überhaupt nicht glücklich. Vor allem, weil wir hier von wirklich schweren Sexualstraftaten sprechen.“

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