Nach dem tödlichen Feuer (wir berichteten) in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung am Montagabend in Kamen-Heeren-Werve schwebt ein 22-jähriger Bewohner weiter in Lebensgefahr. Das teilte die Staatsanwaltschaft Dortmund auf Presseanfragen mit.
Eine vorsätzliche Brandstiftung ist nach dem bisherigen Ermittlungsstand des Brandsachverständigen auszuschließen. Demnach entstand das Feuer „in oder an einem Bett“.
Der 22-jährige Mann, in dessen Zimmer der Brand ausbrach, habe nach der Entdeckung des Feuers noch andere Bewohner im Heim gewarnt. Er erlitt selbst schwerste Rauchvergiftungen und kämpfte am Mittwoch weiter um sein Leben.
Zwei weitere Bewohner der Einrichtung konnten wie berichtet trotz Reanimationsmaßnahmen nicht mehr gerettet werden. Als Brandursache kommen nun fahrlässige Brandstiftung oder ein technischer Defekt in Betracht, so die Staatsanwaltschaft.

Gedanken einer Mitarbeiterin des Heimes nach dem Brand.
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