HomeLand NRWGericht

„Krankfeiern“ auf White Night Ibiza Party rechtfertigt fristlosen Rauswurf

„Krankfeiern“ auf White Night Ibiza Party rechtfertigt fristlosen Rauswurf

Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber fĂŒr 2 Tage krank und nimmt an einer „Wild Night Ibiza Party“ teil, ist von einer vorgetĂ€uschten ArbeitsunfĂ€higkeit auszugehen. Eine fristlose KĂŒndigung kann dann gerechtfertigt sein.

So entschied das Arbeitsgericht Siegburg.

Die KlĂ€gerin war bei der Beklagten seit 2017 als Pflegeassistentin beschĂ€ftigt. Sie war fĂŒr ein Wochenende im Juli 2022 zum SpĂ€tdienst eingeteilt. FĂŒr die Dienste meldete sie sich bei ihrem Arbeitgeber krank.

In dieser Nacht fand im „Schaukelkeller“ in Hennef die White Night Ibiza Party statt. Auf der Party wurden Fotos gemacht: Sie zeigten die ausgelassen feiernde angeblich Kranke und fanden sich sowohl auf der öffentlichen Homepage des Partyveranstalters als auch im WhatsApp-Status der Pflegeassistentin.

Ihr Arbeitgeber kĂŒndigte ihr daraufhin fristlos. Die junge Frau erhob KĂŒndigungsschutzklage – welche das Arbeitsgericht Siegburg mit Urteil vom 16. 12. 22 abwies.

Der wichtige KĂŒndigungsgrund liege darin, dass die KlĂ€gerin ĂŒber ihre Erkrankung getĂ€uscht und damit das Vertrauen in ihre Redlichkeit zerstört habe.

FĂŒr die Kammer stand aufgrund der Fotos fest, dass sie am Tage ihrer angeblich bestehenden ArbeitsunfĂ€higkeit bester Laune und ersichtlich bei bester Gesundheit an der White Night Ibiza Party teilgenommen habe. 

Der Beweiswert der AU-Bescheinigung sei damit erschĂŒttert. Die ErklĂ€rung der KlĂ€gerin sie habe an einer 2-tĂ€gigen psychischen Erkrankung gelitten, die vom Arzt nachtrĂ€glich festgestellt worden sei, glaubte das Gericht der KlĂ€gerin nicht. Die Kammer ging davon aus, dass die KlĂ€gerin die Neigung habe, die Unwahrheit zu sagen. Dies ergebe sich bereits aus ihren Einlassungen im Verfahren. So habe sie eingerĂ€umt, dass sie dem Arbeitgeber gegenĂŒber am 05.07.2022 mitgeteilt hat, sich wegen Grippesymptomen unwohl und fiebrig gefĂŒhlt zu haben. Im Verfahren habe sie dann eine 2-tĂ€gige psychische Erkrankung vorgetragen, die nach genau einem Wochenende ohne weitere therapeutische Maßnahmen ausgeheilt gewesen sei. Dies sei schlicht unglaubhaft.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskrÀftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.

Arbeitsgericht Siegburg – Aktenzeichen 5 Ca 1200/22 vom 16.12.2022.

Die Entscheidung kann demnÀchst in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE www.nrwe.de unter Eingabe des Aktenzeichens (5 Ca 1200/22) aufgerufen werden.

 

Kommentare

WORDPRESS: 0