HomePolizeiberichtLand NRW

Eine Frau begrapscht, eine angegriffen – Videoüberwachung verhindert Gewaltattacke auf junge Frau

Eine Frau begrapscht, eine angegriffen – Videoüberwachung verhindert Gewaltattacke auf junge Frau

Dank der Videoüberwachungkonnten Bundespolizisten am Donnerstagabend (12. 1.) im Essener Hauptbahnhof einen gewalttätigen Angriff auf eine junge Frau verhindern. Der Tatverdächtige, wegen Gewaltdelikten bereits hinreichend polizeibekannt, hatte kurz zuvor bereits eine andere Frau sexuell attackiert. Auch auf die Polizisten ging er los, versuchte sie zu schlagen.

Gegen 20:30 Uhr wandte sich eine 18-Jährige hilfesuchend an Bahnmitarbeiter. Sie sei kurz zuvor auf einer Rolltreppe am Südeingang durch einen Mann belästigt worden. Der Fremde packte der jungen Syrerin unvermittelt und schmerzhaft ans Gesäß.

Die Bahnmitarbeiter alarmierten Bundespolizisten. Diese entdeckten den beschriebenen Mann wenig später hinter Sitzbänke geklemmt – er versuchte sich zu verstecken.

Der wegen Gewaltdelikten bekannte 27-Jährige Mann wurde vorläufig festgenommen und zur Wache gebracht. Dort stellten die Beamten fest, dass er mit ca. 0,6 Promille leicht alkoholisiert war.

Nach erfolgter Strafanzeigenfertigung konnte der Grapscher die Wache wieder verlassen.

Bis die Bundespolizisten auf einer Kamera beobachteten, wie der Eritreer sich erneut einer Frau näherte – und Anstalten machte, gewaltsam auf sie loszugehen.

Die 27-Jährige aus Velbert konnte dem ersten Schlag des Afrikaners ausweichen, verletzte sich aber durch die Folgen der Ausweichbewegung.

In diesem Augenblick waren schon die Bundespolizisten durch die Bahnhofshalle geeilt, gingen dazwischen und nahmen den Angreifer abermals fest. Der 27-Jährige wehrte sich diesmal massiv und versuchte die Polizisten zu schlagen.

Die Beamten sicherten die Videoaufzeichnungen und brachten den Gewalttäter ins Polizeigewahrsam. Es wurden verschiedene Ermittlungsverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Körperverletzung, sexueller Belästigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

Damit endet die Mitteilung der Bundespolizei. Über eine weitergehende Inhaftierung in Untersuchungshaft wird nichts erwähnt. Dafür müssen, wie wir oftmals berichtet haben, zwingende Haftgründe vorliegen. Die §§ 112, 112a StPO benennen als Haftgründe Wiederholungsgefahr, Verdunkelungsgefahr, Flucht und Fluchtgefahr. Auch der Verdacht eines Schwerstverbrechens stellt einen Haftgrund dar.

Kommentare

WORDPRESS: 0