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MK: Hund beim Gassigehen von zwei anderen Hunden totgebissen

MK: Hund beim Gassigehen von zwei anderen Hunden totgebissen

Laute Schreie schreckten am Donnerstagnachmittag (29. 12.) Anwohner im Bereich eines Spielplatzes in Plettenberg / Märkisches Sauerland auf.

Zwei freilaufende Hunde griffen an – nach ersten Meldungen gingen sie auf eine Spaziergängerin los.

Daher rückte zusammen mit der Polizei sofort auch der Rettungsdienst aus.

Vor Ort fanden die Einsatzkräfte eine völlig aufgelöste Hundehalterin vor. Sie selbst war unverletzt- umso schlimmer war ihr Hund zugerichtet, mit dem sie kurz zuvor im Bereich des Spielplatzes spazieren gegangen war.

Plötzlich liefen zwei große Hunde auf sie zu und verbissen sich in ihren Hund.

„Sehr viel mehr konnte die Halterin den Einsatzkräften vor Ort nicht sagen. Sie war verständlicherweise völlig fertig und erst einmal nur auf ihren Hund konzentriert“, berichtete uns Polizeisprecher Marcel Dilling auf Nachfrage.

Die 30-jährige Halterin brachte ihren schwer verletzten Hund zum Tierarzt, der ihn jedoch nicht mehr retten konnte. 

Die beiden Hunde, die angegriffen hatten, hatten sich offenbar unbemerkt vom Grundstück ihres Besitzers entfernt, berichtet Polizeisprecher Dilling weiter.

Das Ordnungsamt der Stadt Plettenberg wurde informiert und wird jetzt über das weitere Vorgehen entscheiden.

Zu den Maßnahmen gegen den 33-jährigen Halter könnte dann letztlich auch gehören, dass ihm die Tiere fortgenommen werden. Das entscheidet laut Dilling aber dann die Ordnungsbehörde nach einer entsprechenden Untersuchung.

In der Regel wird darin auch das  jeweils zuständige Veterinäramt eingebunden.

Die Polizeibeamten leiteten zunächst ein Ermittlungsverfahren gegen den Halter ein.

Bei den Hunden handelt es laut Marcel Dilling um Mastinos. Die Rasse zählt, ebenso wie etwa Rottweiler, laut Landeshundegesetz NRW zu den Listenhunden der Kategorie 2: „Potenziell gefährliche Hunde“.  

Bei Hunden dieser Rassen wird Gefährlichkeit „vermutet“. Aufgrund ihrer Herkunft und Veranlagung liegt laut Hundegesetz eine Gefährlichkeit nahe, doch sind sie nicht häufig oder gar nicht durch Vorfälle in Erscheinung getreten.

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