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Kinderpornografie auf Smartphone, einschlägig vorbekannt, Polizei bedroht – kein Haftgrund

Kinderpornografie auf Smartphone, einschlägig vorbekannt, Polizei bedroht – kein Haftgrund

Auch gegen diesen Mann wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, inhaftiert wurde er jedoch nicht – er konnte nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen seinen Heimweg antreten.

Sein Smartphone hatten die Bundespolizisten, mit denen er zu tun bekommen hatte, eingezogen. Es befanden sich kinderpornografische Aufnahmen darauf.

Am frühen Morgen des vergangenen Sonntags hatten Bundespolizisten den 25-Jährigen auf dem Vorplatz des Essener Hauptbahnhofs gestoppt und einer Kontrolle unterzogen.

„Der Mann war unter anderem bereits wegen Besitzes von kinderpornographischen Inhalten polizeilich in Erscheinung getreten“, berichtet ein Polizeisprecher. „Daher fragten ihn die Beamten, ob er ein Mobiltelefon dabei hätte.“

Der 25-Jährige verneinte vehement. Und nein, er habe auch keine Ausweisdokumente dabei.

Die Beamten durchsuchten ihn. Sie fanden ein Smartphone in seinem Rucksack.

Der Besitzer, ein Deutscher aus Essen, wurde zunehmend nervöser, begann sogar zu zittern und zu schwitzen. Bis er sich zum Geständnis durchrang:

Ja, es sei etwas auf dem Smartphone zu finden – kinderpornographische Inhalte. Und diese nutze er, um auf diversen Platzformen Kontakt zu minderjährigen Mädchen aufnehmen zu können.

Der 25-Jährige stimmte zunächst einer Durchsicht seines Mobiltelefons zu – plötzlich schlug seine Stimmung ins Aggressive um, er leistete Widerstand, sperrte sich, beleidigte die Beamten und baute sich schließlich bedrohlich vor den Einsatzkräften auf.

Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab, dass der Mann mit 0,70 Promille alkoholisiert war.

Das Handy wurde als Beweismittel beschlagnahmt. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes von kinderpornographischen Inhalten, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung ein.

Von Untersuchungshaft erwähnt die Meldung der Bundepolizei nichts. 

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