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Keine Pflicht zur Freitestung mehr: Corona-Isolierung endet automatisch nach 5 Tagen

Keine Pflicht zur Freitestung mehr: Corona-Isolierung endet automatisch nach 5 Tagen

Die Testpflicht zur Freitestung entfĂ€llt zukĂŒnftig in NRW. Die Isolierung aufgrund eines positiven Coronatestergebnisses wird automatisch nach fĂŒnf Tagen aufgehoben.

Das teilte heute (23. 11.) das NRW-Gesundheitsministerum mit.

Die Landesregierung wird die Test- und QuarantĂ€neverordnung, in der die wesentlichen Regelungen hinsichtlich Isolierungs- und Testregelungen festgelegt sind, zum 30. November 2022 anpassen. Wer positiv auf eine Coronainfektion getestet wurde, muss grundsĂ€tzlich fĂŒnf Tage in Isolierung. Die Isolierung endet automatisch nach fĂŒnf Tagen. Die bisherige Pflicht zur Freitestung entfĂ€llt.

FĂŒr BeschĂ€ftigte in medizinischen Einrichtungen gilt in den entsprechenden Einrichtungen allerdings ein TĂ€tigkeitverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.

Die neuen Regelungen gelten ab 30. November 2022.

Minister Karl-Josef Laumann erklĂ€rt: „Nach wie vor halte ich die Isolierung von infizierten Personen zum gegenwĂ€rtigen Zeitpunkt fĂŒr erforderlich. Die Winterzeit steht mit kalten Temperaturen in den Startlöchern. Die Grippewelle rollt gerade erst an. Die Isolierung kann dabei helfen, Infektionen zu verhindern und Belastungen unseres Gesundheitssystems zu reduzieren. Deswegen gibt es weiterhin die Empfehlung des RKI: Auch nach Ablauf der fĂŒnf Tage sollte man sich selbst testen und bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses freiwillig auf Kontakte verzichten oder bei unvermeidbaren Kontakten Maske tragen. Und: Wer sich krank fĂŒhlt, sollte seinen Arzt kontaktieren und sich krankschreiben lassen – das ist nach wie vor auch telefonisch möglich. Wir beobachten den Verlauf des Infektionsgeschehens nach wie vor sehr genau und sind dazu im stĂ€ndigen Austausch mit Expertinnen und Experten.“

Ab dem 30. November 2022 gilt:

  • Wer einen positiven Selbsttest hat, ist verpflichtet, sich unverzĂŒglich mittels einem Schnelltest oder PCR-Test nachtesten zu lassen. Diese Kontrolltestung kann in einer offiziellen Teststelle oder bei einem niedergelassenen Arzt oder Ärztin kostenfrei erfolgen.
  • Ist das Ergebnis des Kontrolltests negativ, besteht keine Verpflichtung zur Isolierung. Ist das Ergebnis des Kontrolltests positiv, ist die betreffende Person verpflichtet, sich unverzĂŒglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in eine fĂŒnftĂ€gige Isolierung zu begeben.
  • GezĂ€hlt wird ab Abnahme des Tests. Bei der Berechnung der Absonderungsdauer zĂ€hlt der erste volle Tag der Absonderung als Tag 1 der Isolierung, d.h. der Tag der Testung wird nicht mitgerechnet.

FĂŒr BeschĂ€ftigte in medizinischen Einrichtungen gilt darĂŒber hinaus ein TĂ€tigkeitverbot in diesen Einrichtungen bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.

Die neuen Regelungen gelten auch fĂŒr Isolierungen, die bereits vor dem 30. November 2022 begonnen haben.

Quelle Land NRW

Kommentare

WORDPRESS: 1
  • schmunzler vor 4 Monaten

    Kann man vollstÀndig geimpfte MaskentrÀger, welche sich weiterhin testen lassen, als Impfwirkungsleugner bezeichnen?