Nein, dies war keineswegs ein „stink-„normales Fahrrad.
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle auf dem BrĂŒderweg in Dortmund am Montagmittag (21. November) gegen 13:30 Uhr endete die Fahrt fĂŒr einen 40-jĂ€hrigen Dortmunder. Sein GefĂ€hrt war seiner Meinung nach „doch nur ein Fahrrad“.
Aus Sicht der Polizei Dortmund handelt es sich hier aber um ein fĂŒhrerscheinpflichtiges Kraftfahrzeug ohne Zulassung, das er nicht fĂŒhren darf. Den Mann erwarten jetzt mehrere Strafanzeigen.
Optisch erinnerte das Fahrzeug in der Tat an ein E-Bike oder Pedelec, hatte aber einen Gasdrehgriff. Der 40-JĂ€hrige konnte keine gĂŒltige Fahrerlaubnis vorlegen. AuĂerdem liegt der Verdacht nahe, dass der Mann das bis zu 40 km/h schnelle GefĂ€hrt unter dem Einfluss berauschender Mittel fĂŒhrte. Ein freiwilliger Drogenvortest fiel positiv aus.
Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen mehrerer Delikte, u.a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen VerstoĂes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Hinzu kommen noch die Kosten fĂŒr die Sicherstellung und fĂŒr die Erstellung eines technischen Gutachtens.
Quelle Polizei DO
Kommentare