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Mit Tarifbindung meist Weihnachtsgeld – Nur noch jeder Dritte im Einzelhandel bekommt Tariflohn

Mit Tarifbindung meist Weihnachtsgeld – Nur noch jeder Dritte im Einzelhandel bekommt Tariflohn

Angesichts der aktuell hohen Preissteigerungsraten ist das Weihnachtsgeld fĂŒr viele BeschĂ€ftigte in diesem Jahr besonders willkommen.

„Die Sonderzahlung kann vielen BeschĂ€ftigten helfen, die zusĂ€tzlichen Ausgaben abzufedern“, erklĂ€rt das NRW-Arbeitsministerium. „Doch lĂ€ngst nicht alle BeschĂ€ftigten erhalten Weihnachtsgeld.“ Wie eine aktuelle Auswertung des Arbeitsministeriums zeigt, ist das Weihnachtsgeld oft von Branche und Tarifbindung des Arbeitgebers abhĂ€ngig.

In den meisten FĂ€llen wird das tarifliche Weihnachtsgeld, das in der Regel zum Ende des Jahres ausgezahlt wird, als fester Prozentsatz vom Monatsentgelt berechnet.

In den Branchen, in denen Lohnsteigerungen vereinbart wurden, werden damit auch die Weihnachtsgelder entsprechend angehoben.

In einigen Branchen wurden diese ProzentsĂ€tze auch in jĂŒngster Zeit noch einmal angehoben:

  •  So ist beispielsweise das Weihnachtsgeld fĂŒr Angestellte im Baugewerbe von 66 Prozent auf 72 Prozent des Monatseinkommens gestiegen.
  • Bei den Arzthelferinnen und Arzthelfern ist ein Anstieg von 65 auf 70 Prozent des Monatseinkommens vereinbart worden.
  • Nach wie vor kein Weihnachtsgeld gibt es im Fleischerhandwerk, im Konditorenhandwerk und im Erwerbsgartenbau.

Die Möglichkeit, Weihnachtsgeld zu erhalten, ist dabei in den verschiedenen Branchen unterschiedlich verteilt. Arbeitsminister Karl-Josef Laumann:

„Wichtig ist vor allem die Frage, ob die BeschĂ€ftigten in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten oder nicht. Die Tarifbindung der BeschĂ€ftigten reicht von 34 Prozent im Einzelhandel bis zu 97 Prozent in der öffentlichen Verwaltung.“

WÀhrend BeschÀftigte in Betrieben mit Tarifvertrag in vielen FÀllen Weihnachtsgeld bekommen, ist die Zahlung von Weihnachtsgeld in tariflosen Betrieben oft freiwillig. Sie kann widerrufen werden oder entfallen.

Minister Laumann:

„Das Weihnachtsgeld verdeutlicht wieder einmal, dass Tarifbindung gerade in Zeiten des FachkrĂ€ftemangels im Werben um Mitarbeiter und Auszubildende ein ganz wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist.“

Dennoch ist die Tarifbindung bundesweit rĂŒcklĂ€ufig. Aktuell liegt sie bundesweit bei 51 Prozent, das heißt 51 Prozent der BeschĂ€ftigten arbeiten fĂŒr tarifgebundene Unternehmen. 

NRW steht mit einer Tarifbindung von 57 Prozent an der Spitze von vier westdeutschen BundeslĂ€ndern, die noch mit Abstand ĂŒber der 50-Prozent Marke liegen. Aber auch hierzulande sinkt die Zahl tarifgebundener Betriebe. So profitierten 2018 noch 60 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land von einer Tarifbindung ihres Arbeitgebers.

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann beobachtet diese Entwicklung mit Sorge.

„Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Tarifbindung. Die meisten Rechte von  Arbeitnehmern stehen nicht in GesetzbĂŒchern, sondern sind in der sozialen Marktwirtschaft auf Augenhöhe ausgehandelt zwischen ArbeitgeberverbĂ€nden und Gewerkschaften.

Es muss in der Öffentlichkeit wieder klar sein, dass kollektive Verhandlungen auf der Ebene der Tarifvertragsparteien einfach zur DNA unserer Sozialen Marktwirtschaft gehören und es nicht in Ordnung ist, wenn Unternehmen meinen, sie brĂ€uchten das alles nicht mehr.“

Die aktuelle Übersicht der Regelungen zum Weihnachtsgeld aus ausgewĂ€hlten BranchentarifvertrĂ€gen stellt das Arbeitsministerium unter www.tarifregister.nrw.de bereit.

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