BuchstÀblich im Stundentakt vollstreckte die Bundespolizei am Montag Haftbefehle am Dortmunder Flughafen.
Um 07:20 Uhr wurde ein 34-JĂ€hriger bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Skopje/ Belgrad vorstellig. Er legte einen britischen Reisepass vor. ĂberprĂŒfungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Bochum den Gelsenkirchener zur Fahndung ausgeschrieben hatte: Das Amtsgericht hatte ihn im August 2022 wegen Steuerhinterziehung zu einer Gesamtgeldstrafe von 130 TagessĂ€tzen zu je 10 Euro verurteilt.
Die fehlende Geldstrafe in Höhe von 1.100 Euro konnte der Mann begleichen und seine Reise fortsetzen.
Eine Stunde spĂ€ter ĂŒberprĂŒften die EinsatzkrĂ€fte einen 50-JĂ€hrigen, der nach Plovdiv/ Bulgarien reisen wollte. Die Beamten recherchierten, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg ihn per Haftbefehl suchte: Bereits im Oktober 2019 war der Bulgare wegen vorsĂ€tzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einem Monat Haft verurteilt worden. Die sitzt er nun ab.
SchlieĂlich, weitere anderthalb Stunden spĂ€ter, hĂ€ndigte eine 33-JĂ€hrige bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle ihres Fluges nach Targu Mures/ RumĂ€nien ihre rumĂ€nische IdentitĂ€tskarte aus. Und daraufhin flog auf, dass die Staatsanwaltschaft Bremen nach ihr suchte – wegen Diebstahls war sie im April 2019 zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt worden.
Den gröĂten Teil hatte die Frau nicht bezahlt. Jetzt war sie flĂŒssig und konnte damit die fĂ€llige Restfreiheitsstrafe von 57 Tagen umgehen.
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