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Im Stundentakt Haftbefehle am Airport vollstreckt

Im Stundentakt Haftbefehle am Airport vollstreckt

Buchstäblich im Stundentakt vollstreckte die Bundespolizei am Montag Haftbefehle am Dortmunder Flughafen.

Um 07:20 Uhr wurde ein 34-Jähriger bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Skopje/ Belgrad vorstellig. Er legte einen britischen Reisepass vor. Überprüfungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Bochum den Gelsenkirchener zur Fahndung ausgeschrieben hatte:  Das Amtsgericht hatte ihn im August 2022 wegen Steuerhinterziehung zu einer Gesamtgeldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt.

Die fehlende Geldstrafe in Höhe von 1.100 Euro konnte der Mann begleichen und seine Reise fortsetzen.

Eine Stunde später überprüften die Einsatzkräfte einen 50-Jährigen, der nach Plovdiv/ Bulgarien reisen wollte. Die Beamten recherchierten, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg ihn per Haftbefehl suchte: Bereits im Oktober 2019 war der Bulgare wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einem Monat Haft verurteilt worden. Die sitzt er nun ab.

Schließlich, weitere anderthalb Stunden später, händigte eine 33-Jährige bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle ihres Fluges nach Targu Mures/ Rumänien ihre rumänische Identitätskarte aus. Und daraufhin flog auf, dass die Staatsanwaltschaft Bremen nach ihr suchte – wegen Diebstahls war sie im April 2019 zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt worden.

Den größten Teil hatte die Frau nicht bezahlt. Jetzt war sie flüssig und konnte damit die fällige Restfreiheitsstrafe von 57 Tagen umgehen.

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