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Ampel beschließt Soforthilfe für Gaskunden

Ampel beschließt Soforthilfe für Gaskunden

Die 9 Milliarden umfassende Einmalzahlung für Gaskunden ist am Mittwochvormittag, 2. 11., vom Bundeskabinett beschlossen worden.

Im Dezember entfällt für Gaskunden die Pflicht zur Voraus- oder Abschlagszahlung.
Auf Besteuerung soll nun doch verzichtet werden, u.a. wegen des Bürokratieaufwands.

Für Mieter gilt:

Der Vermieter gibt die Entlastung mit der Betriebskostenabrechnung für 2022 weiter. Mieter, die seit dem Frühjahr 2022 bereits erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen leisten, sollen im Dezember von der Pflicht zur Leistung des Erhöhungsbetrages befreit werden.

Bei Neuverträgen werde der Mieter im Dezember 2022 „von der Pflicht zur Leistung des Abschlages in einer pauschal festgelegten Höhe befreit“.

Der Gesetzentwurf „Soforthilfe“ geht am 10. November in den Bundestag und am 11. in den Bundesrat – die Ländervertretung.

Bis zum 21. November sollen auf den Internetseiten der Erdgaslieferanten die Details der Soforthilfe bekannt sein. Zum 1. Dezember sollen die Versorger vom Staat die Erstattung der Abschläge bekommen.

Die Soforthilfe soll als Überbrückung dienen bis zur Einführung der Gaspreisbremse für Haushalte im März. Die Bundesregierung strebt dazu aber eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar an. Was genau das bedeutet, ist offen.

Quelle ntv

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