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Energiewirtschaft: Weder Gas- noch Strompreisbremse zum 1. 1. 2023 umsetzbar

Energiewirtschaft: Weder Gas- noch Strompreisbremse zum 1. 1. 2023 umsetzbar

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hält weder eine Gas- noch eine Strompreisbremse zum 1. Januar 2023 für realisierbar. Beides sei schlichterdings unmöglich, schreibt der Verband in einer Pressemitteilung.

„Die Branche hat sich in den vergangenen Monaten sehr intensiv dafür eingesetzt, dass die Kunden bei den außergewöhnlich hohen Preisen kurzfristig entlastet werden. Dies gelingt nur mit einfach umsetzbaren und kurzfristig möglichen Maßnahmen.

Die Gaspreisbremse vom 1. März auf den 1. Januar 2023 vorzuziehen scheitert nicht am fehlenden Willen der Energiewirtschaft, sondern an der Unmöglichkeit der technisch-administrativen Umsetzung in so kurzer Frist.

Die erforderliche Umstellung der IT-Prozesse ist so komplex, dass die breite Front der Energieversorger dies in dieser kurzen Frist nicht stemmen kann. Genau deshalb wurde die Einmalzahlung für Dezember entwickelt. Diese kann im Januar erneut ausgezahlt werden, um den Zeitraum bis zum 01.03.2023 zu überbrücken.“

Auch die Strompreisbremse sei unmöglich zum 1. Januar zu realisieren, insbesondere in der technischen Umsetzung sehen viele lokale Energieversorger noch erhebliche Probleme. Zudem sei die Frage nicht geklärt, von welcher Stelle und wie im Detail sogenannte „Zufallsgewinne abgeschöpft“ werden sollen. Darüber hat die Bundesregierung noch keine Klarheit geschaffen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) hatte eine Entlastung der Verbraucher bei den Stromkosten auf jeden Fall spätestens ab Januar gefordert. Das Geld dafür soll über die Abschöpfung von „Zufallsgewinnen“ bei Stromproduzenten eingeholt werden.

Quelle: https://www.bdew.de/

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