Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hĂ€lt weder eine Gas- noch eine Strompreisbremse zum 1. Januar 2023 fĂŒr realisierbar. Beides sei schlichterdings unmöglich, schreibt der Verband in einer Pressemitteilung.
âDie Branche hat sich in den vergangenen Monaten sehr intensiv dafĂŒr eingesetzt, dass die Kunden bei den auĂergewöhnlich hohen Preisen kurzfristig entlastet werden. Dies gelingt nur mit einfach umsetzbaren und kurzfristig möglichen MaĂnahmen.
Die Gaspreisbremse vom 1. MÀrz auf den 1. Januar 2023 vorzuziehen scheitert nicht am fehlenden Willen der Energiewirtschaft, sondern an der Unmöglichkeit der technisch-administrativen Umsetzung in so kurzer Frist.
Die erforderliche Umstellung der IT-Prozesse ist so komplex, dass die breite Front der Energieversorger dies in dieser kurzen Frist nicht stemmen kann. Genau deshalb wurde die Einmalzahlung fĂŒr Dezember entwickelt. Diese kann im Januar erneut ausgezahlt werden, um den Zeitraum bis zum 01.03.2023 zu ĂŒberbrĂŒcken.“
Auch die Strompreisbremse sei unmöglich zum 1. Januar zu realisieren, insbesondere in der technischen Umsetzung sehen viele lokale Energieversorger noch erhebliche Probleme. Zudem sei die Frage nicht geklĂ€rt, von welcher Stelle und wie im Detail sogenannte „Zufallsgewinne abgeschöpft“ werden sollen. DarĂŒber hat die Bundesregierung noch keine Klarheit geschaffen.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen) hatte eine Entlastung der Verbraucher bei den Stromkosten auf jeden Fall spĂ€testens ab Januar gefordert. Das Geld dafĂŒr soll ĂŒber die Abschöpfung von „Zufallsgewinnen“ bei Stromproduzenten eingeholt werden.
Quelle: https://www.bdew.de/
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