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Gaspreiskommission schlägt 96 Mrd.-Stufenentlastung vor: Dezemberabschlag zahlt der Staat

Gaspreiskommission schlägt 96 Mrd.-Stufenentlastung vor: Dezemberabschlag zahlt der Staat

Den Abschlag für Dezember bezahlt der Staat, und ab März greift eine Gaspreisbremse.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Gaspreiskommission hat am Montagvormittag (10. Oktober) bei einer live übertragenden Pressekonferenz ihre Vorschläge vorgestellt, wie Privatverbraucher und Unternehmen möglichst schnell und effizient von den exorbitant gestiegenen Gaspreisen entlastet werden können.

Die Kommission – Prof. Siegfried Russwurm, Michael Vassiliadis und Prof. Veronika Grimm – stellte ein Stufenmodell vor, das zweierlei verbinden soll:

Bürger und Betriebe sollen effektiv finanziell entlastet, zugleich die nötigen Sparanreize aufrecht erhalten werden. Denn das Gebot der Stunde sei, Gas zu sparen, um einer Mangellage im Winter vorzubeugen.

96 Milliarden Euro ist das Paket schwer, 25 Mrd. davon entfallen auf die Industrie. Lediglich 5 Milliarden Euro Entlastung entfallen allerdings schon auf diesen Winter. 

Privatkunden

In Stufe 1, die kurzfristig greifen soll, übernimmt der Staat für alle privaten Gaskunden eine monatliche Abschlagszahlung – und zwar die für Dezember. Diese monatliche Zahlung sollen alle Gaskunden vom Staat erstattet bekommen. Das betreffe sowohl Eigentümer als auch Mieter.

Damit Verbraucher jetzt nicht „strategisch ihre Abschläge schnell erhöhen“, wird „ein Verbrauchswert aus der Vergangenheit“ zugrunde gelegt.

Stufe 2 greift von März 2023 bis April 2024:

Hier schlagen die Experten eine Deckelung des Gaspreises von 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Verbrauchs vor. Diejenige Gasmenge, die der Kunde darüber hinaus verbraucht, kostet den aktuellen Marktpreis.

„Das entlastet und setzt gleichzeitig Sparanreize. Man bekomme also jeden Monat einen Zuschlag auf die Abschlagszahlung, den man auch nicht zurückzahlen muss.“

Die Versorger können lediglich einzelne Anschlüsse definieren, nicht einzelne Haushalte. Die Berechnung der Einzelabschläge je Haushalt müsse dann – wie üblich – die jeweilige Hausverwaltung vornehmen.

„Der Verbraucher selbst muss nichts tun. Bei Versorgern und Hausverwaltungen fällt ein substanzieller Aufwand an.“

Industrie

Die Industrie habe ihren Verbrauch im Gegensatz zu Privatkunden bereits stark reduziert. Hier soll ab 1. 1. 2023 folgende Regelung greifen:

Für 70 Prozent des Verbrauchs (zugrunde gelegt wird das Jahr 2021) soll eine Deckelung je nach Unternehmen und Größe gelten – für den Rest des Gaspreises muss voll bezahlt werden. Die gewährte Subvention ist an den Standorterhalt gebunden. Für 7 Cent Beschaffungspreis solle das Gas kaufbar sein – das passe zu den 12 Cent für die Verbraucher.

„Gas ist für die Industrie der wichtigste Rohstoff. Wenn das auf dem Spiel steht, ist das deutsche Wirtschaftssystem gefährdet und damit unser Wohlstand und die sozialen Systeme.“

Subvention mit der Gießkanne

Den Vorwurf, die Entlastungen unabhängig vom Bedarf „mit der Gießkanne“ auszuteilen, sieht die Kommission auf sich zukommen. Es sei jedoch das Mittel der Wahl, um ohne einen Wust von Bürokratie (die auch wieder Millionen kostet) eine schnelle und merkliche Entlastung zu erzielen. Über die Versteuerung am Jahresende werde ein gewisser Ausgleich geschaffen.

Gleichwohl werden diejenigen, die viel verbrauchen, stark entlastet, die mit niedrigem Verbrauch wenig. Um diese Schieflage wisse er, sagte Prof. Russwurm.

„Das zerreißt mir das Herz. Aber das ist eine Gerechtigkeitsfrage. Hier geht es um eine schnelle, wirkungsvolle Entlastungsfrage.“

Quelle: Mitschrift aus der Pressekonferenz auf Phönix Live

 

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