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Polizistinnen flohen vor Schüssen: Landgericht Hagen reduziert Strafmaß

Polizistinnen flohen vor Schüssen: Landgericht Hagen reduziert Strafmaß

Sie rannten davon, stoppten einen vorbeifahrenden Kleinwagen und entflohen der Schießerei auf der Straße – ihre beiden Kollegen blieben allein zurück.

Im Mai 2020 hatten zwei Polizistinnen im Ennepe-Ruhr-Kreis während einer dramatischen Schießerei zwei Kollegen im Stich gelassen. Das Amtsgericht Schwelm verurteilte die beiden Frauen im vergangenen November zu jeweils einem Jahr Gefängnis –  auf Bewährung zwar, doch hätte diese Strafe zwangsläufig den Verlust des Beamtenstatus zur Folge gehabt.

Jetzt hat das Hagener Landgericht das Urteil einkassiert.

Laut Medienberichten vom Prozesstag wird die Strafe für die beiden Beamtinnen auf jeweils 4 Monate Haft auf Bewährung reduziert. Damit wird nun ein polizeiinternes Disziplinarverfahren prüfen, ob die beiden Frauen doch Polizistinnen bleiben dürfen.

 „Ich bin Polizistin, aber ich bin auch ein Mensch. Und Menschen dürfen Todesangst haben. Wer selbst noch nicht in einer solchen Situation war, wird das nie verstehen.“

So hatte die Ältere der beiden Polizeibeamtinnen (38) ihre Flucht zu Beginn des Prozesses im Landgericht gerechtfertigt. Ihre 33-jährige Kollegin erinnerte sich:

„Es klang, als würde von allen Seiten auf uns geschossen.“

Sie waren im Mai vor zwei Jahren eher aus Zufall in die Schießerei geraten. Bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle in einem Gewerbegebiet in Gevelsberg hatten zwei Kollegen einen Verdächtigen gestoppt. Als die beiden Polizistinnen in einem Polizei-Bulli eintrafen, wollten die Kollegen gerade die Papiere des Autofahrers prüfen.

Plötzlich sprang der später wegen Totschlags und Heroinhandels verurteilte Gewalttäter in sein Auto, zog eine Pistole hervor und schoss auf einen der beiden Polizisten. Die Kugel blieb in der schusssicheren Weste des Beamten stecken – knapp unterhalb des Herzens. Es folgte ein wahrer Kugelhagel, in dem die beiden Polizistinnen die Nerven verloren. 

Sie versteckten sich zunächst hinter ihrem Fahrzeug, stoppten sodann ein vorbeikommendes Fahrzeug und flohen. Als sie später von der Flucht des Angreifers erfuhren, kehrten sie zurück.

Im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren wird nun entschieden, ob die Polizistinnen Polizistinnen bleiben dürfen.

Ihre beiden Kollegen, die das Inferno mit Glück überlebten, erhoben im Zeugenstand keine Vorwürfe gegen die geflohenen Beamtinnen.

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