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Beim Ab- oder Einflug aufgeflogen: 4500 € und 114 Tage Haft

Beim Ab- oder Einflug aufgeflogen: 4500 € und 114 Tage Haft

Beim Ab- oder Einflug aufgeflogen.

Erneut wurden in der vergangenen Woche bei Aus- und Einreisekontrollen an Flughäfen mehrere gesuchte Straftäter erwischt und vor die Wahl gestellt: zahlen – oder einfahren.

Am Dortmunder Airport nahmen Bundespolizisten bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Bukarest einen 25-Jährigen fest, den die Staatsanwaltschaft Neuruppin suchte.

Der junge Rumäne war wegen Gefährdung des Straßenverkehrs im vergangenen Jahr zu 50 Tagessätzen verurteilt worden.

Statt zu zahlen, tauchte er ab.

Da er jetzt noch am Flughafen die geforderte Summe von 750 Euro plus Verwaltungskosten hinblättern konnte, wandte er eine Inhaftierung ab und konnte seine Reise antreten.

Bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Belgrad/ Serbien flog eine 23-Jährige auf, die das Amtsgerichts Iserlohn suchte:

Die junge Serbin war bereits im Juli 2018 zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl verurteilt worden.

Im Jahr 2019 hatte sie bereits einen Großteil ihrer Strafe abgesessen und wurde abgeschoben.

Offenbar war sie jedoch wieder zurückgekehrt. Daher wanderte die 23-Jährige nun erneut hinter Schloss und Riegel und muss ihre Restjugendstrafe von 114 Tagen verbüßen.

Gleich 3 gesuchte Straftäter an einem Nachmittag fing die Polizei am Flughafen Düsseldorf ab:

Als erstes stellten die Beamten einen Niederländer fest, der sich auf der Ausreise eines Fluges nach Kairo/Ägypten befand. Der 54-Jährige war bereits im September 2020 wegen Beleidigung in drei Fällen  zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Die konnte ein Verwandter des Mannes nun zahlen, so dass dem Niederländer 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe erspart blieben. Er trat im Anschluss seinen Flug nach Kairo an.

Kurz darauf fiel ein Deutscher bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul auf: Gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft Berlin im August einen Haftbefehl wegen Insolvenzverschleppung ausgestellt.

Der 40-Jährige war bereits im Dezember 2015 verurteilt worden.

Doch der Duisburger konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 46 Tagen abwenden, indem er die offenen 1400 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich.

Zuletzt wurde ein 31-jähriger Niederländer zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya vorstellig, der drei Jahre zuvor wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden war.

Der in den Niederlanden lebende Mann konnte seine Reise ebenfalls fortsetzen, da er die Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich – und so die Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen vermied.

Quelle Bundespolizei

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