Wie geht es nach den Herbstferien an den Schulen in NRW bezĂŒglich CoronaschutzmaĂnahmen und Energiesparen weiter?
Dazu wendet sich Schulministerin Dorothee Feller (CDU) zum Ferienstart mit folgendem Schreiben an die Eltern und volljĂ€hrigen SchĂŒler.
- Ihr Ministerium setzt zunÀchst weiterhin auf Freiwilligkeit beim Tragen einer Maske.
- Beim Energiesparen gehören die Schulen zu den geschĂŒtzten Kunden. HeiĂt: Es soll keine unterkĂŒhlten Klassenzimmer geben.
Feller schreibt:

Schulministerin Dorothee Feller – Foto Land NRW
„Ich wende mich heute an Sie, um Sie frĂŒhzeitig ĂŒber mögliche neue Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den aktuell diskutierten
EnergiesparmaĂnahmen in Schulen zu informieren.
Im Hinblick auf eine mögliche Intensivierung des Infektionsgeschehens im Herbst und Winter hat der Bundesgesetzgeber das Infektionsschutzgesetz
(IfSG) geĂ€ndert und den LĂ€ndern die Möglichkeit zur Festlegung von SchutzmaĂnahmen eröffnet. Das Gesetz enthĂ€lt nun folgende, fĂŒr Schulen
bedeutsame Ănderungen:
Die LĂ€nder können in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 fĂŒr SchĂŒlerinnen und SchĂŒler ab dem 5. Schuljahr und fĂŒr BeschĂ€ftigte in
Schulen unter engen Voraussetzungen eine Maskenpflicht vorsehen.
Die Klassen 1 bis 4 sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die Landesregierung wird entsprechend der Vorgabe im neuen Infektionsschutzgesetz von dieser ErmÀchtigung Gebrauch machen, sofern das Infektionsgeschehen dies
erfordert. In diesem Fall werden die Schulen rechtzeitig darĂŒber informiert.
ZunÀchst einmal bleibt es aber auch nach den Herbstferien 2022 bei der bisher ausgesprochenen Empfehlung zum Tragen einer Maske.
Unser wichtigstes Ziel bleibt weiterhin, den Schulbetrieb und PrĂ€senzunterricht durchgĂ€ngig aufrechtzuerhalten, weil dies fĂŒr die Entwicklung der Kompetenzen
und fĂŒr die psychosoziale Entwicklung der SchĂŒlerinnen und SchĂŒler besonders wichtig ist.
In Bezug auf die Teststrategie bleibt es nach den Herbstferien – wie zuletzt bereits gut eingespielt und erfolgreich praktiziert – bei der Empfehlung der
anlassbezogenen Testungen im hÀuslichen Umfeld, d.h. nur im Verdachtsfall soll wie auch bisher getestet werden. In diesem Zusammenhang vielen Dank
an Sie fĂŒr Ihren besonnenen und vertrauensvollen Umgang mit den Testungenzu Hause! Ihr guter Umgang mit den Testungen ist ein wichtiger Beitrag fĂŒr die
Aufrechterhaltung des PrÀsenzunterrichts.
Die Antigenselbsttests werden vom Land weiterhin gestellt. SchĂŒlerinnen und SchĂŒler erhalten das Testmaterial wie bisher ĂŒber die Schule und wenden dies
im Bedarfsfall zu Hause an. Sollte sich bei einem Kind in der Schule aufgrund offenkundiger Symptome ein begrĂŒndeter Verdacht auf eine mögliche CoronaInfektion ergeben, wird die zustĂ€ndige Lehrkraft oder Betreuungsperson die SchĂŒlerin oder den SchĂŒler darum bitten, eine anlassbezogene Testung mit einem Antigenselbsttest vorzunehmen.
Auf einen Test in der Schule kann wie bisher in der Regel verzichtet werden, wenn eine BestÀtigung der Erziehungsberechtigten vorliegt, dass am selben Tag bereits zu Hause vor dem
Schulbesuch ein Test mit negativem Ergebnis durchgefĂŒhrt wurde.
Ich vertraue hier weiterhin auf Ihre Eigenverantwortung und gehe davon aus,dass Sie Ihre Kinder nur gesund bzw. – bei leichten ErkĂ€ltungssymptomen – nur mit einem negativen Selbsttestergebnis in die Schule schicken.
Angesichts der aktuellen Lage der Gasversorgung erreichen uns immer mehr Anfragen, inwieweit Schulen von den Energieeinsparungen betroffen sind.
Aufgrund der angespannten Energieversorgung und deren negativen Auswirkungen auf uns als BĂŒrgerinnen und BĂŒrger, auf die Wirtschaft und die
Industrie sind wir alle gefordert, Energie einzusparen.
Gleichwohl muss auch in dieser Zeit die FunktionsfĂ€higkeit der Schulen unter Wahrung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der SchĂŒler und BeschĂ€ftigten und eines gesunden Lernklimas weiterhin erhalten bleiben. Daher gehören nach der EinschĂ€tzung der Bundesnetzagentur Schulen zu den âgeschĂŒtzten Kundenâ.
Zur ErlĂ€uterung, was dies bedeutet, haben wir Ihnen im Bildungsportal weitergehende Informationen ĂŒber die aktuelle Rechtslage eingestellt
(www.url.nrw/schulbetrieb-enerqieversorqunqskrise).
Kommentare