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Corona und Energiesparen: So geht es nach den Ferien an den Schulen weiter

Corona und Energiesparen: So geht es nach den Ferien an den Schulen weiter

Wie geht es nach den Herbstferien an den Schulen in NRW bezüglich Coronaschutzmaßnahmen und Energiesparen weiter?

Dazu wendet sich Schulministerin Dorothee Feller (CDU) zum Ferienstart mit folgendem Schreiben an die Eltern und volljährigen Schüler.

  • Ihr Ministerium setzt zunächst weiterhin auf Freiwilligkeit beim Tragen einer Maske.
  • Beim Energiesparen gehören die Schulen zu den geschützten Kunden. Heißt: Es soll keine unterkühlten Klassenzimmer geben.

Feller schreibt:

Schulministerin Dorothee Feller – Foto Land NRW

„Ich wende mich heute an Sie, um Sie frühzeitig über mögliche neue Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den aktuell diskutierten
Energiesparmaßnahmen in Schulen zu informieren.

Im Hinblick auf eine mögliche Intensivierung des Infektionsgeschehens im Herbst und Winter hat der Bundesgesetzgeber das Infektionsschutzgesetz
(IfSG) geändert und den Ländern die Möglichkeit zur Festlegung von Schutzmaßnahmen eröffnet. Das Gesetz enthält nun folgende, für Schulen
bedeutsame Änderungen:

Die Länder können in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 für Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahr und für Beschäftigte in
Schulen unter engen Voraussetzungen eine Maskenpflicht vorsehen.

Die Klassen 1 bis 4 sind von dieser Regelung ausgenommen.

Die Landesregierung wird entsprechend der Vorgabe im neuen Infektionsschutzgesetz von dieser Ermächtigung Gebrauch machen, sofern das Infektionsgeschehen dies
erfordert. In diesem Fall werden die Schulen rechtzeitig darüber informiert.

Zunächst einmal bleibt es aber auch nach den Herbstferien 2022 bei der bisher ausgesprochenen Empfehlung zum Tragen einer Maske.

Unser wichtigstes Ziel bleibt weiterhin, den Schulbetrieb und Präsenzunterricht durchgängig aufrechtzuerhalten, weil dies für die Entwicklung der Kompetenzen
und für die psychosoziale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler besonders wichtig ist.

In Bezug auf die Teststrategie bleibt es nach den Herbstferien – wie zuletzt bereits gut eingespielt und erfolgreich praktiziert – bei der Empfehlung der
anlassbezogenen Testungen im häuslichen Umfeld, d.h. nur im Verdachtsfall soll wie auch bisher getestet werden. In diesem Zusammenhang vielen Dank
an Sie für Ihren besonnenen und vertrauensvollen Umgang mit den Testungenzu Hause! Ihr guter Umgang mit den Testungen ist ein wichtiger Beitrag für die
Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts.

Die Antigenselbsttests werden vom Land weiterhin gestellt. Schülerinnen und Schüler erhalten das Testmaterial wie bisher über die Schule und wenden dies
im Bedarfsfall zu Hause an. Sollte sich bei einem Kind in der Schule aufgrund offenkundiger Symptome ein begründeter Verdacht auf eine mögliche CoronaInfektion ergeben, wird die zuständige Lehrkraft oder Betreuungsperson die Schülerin oder den Schüler darum bitten, eine anlassbezogene Testung mit einem Antigenselbsttest vorzunehmen.

Auf einen Test in der Schule kann wie bisher in der Regel verzichtet werden, wenn eine Bestätigung der Erziehungsberechtigten vorliegt, dass am selben Tag bereits zu Hause vor dem
Schulbesuch ein Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde.

Ich vertraue hier weiterhin auf Ihre Eigenverantwortung und gehe davon aus,dass Sie Ihre Kinder nur gesund bzw. – bei leichten Erkältungssymptomen – nur mit einem negativen Selbsttestergebnis in die Schule schicken.

Angesichts der aktuellen Lage der Gasversorgung erreichen uns immer mehr Anfragen, inwieweit Schulen von den Energieeinsparungen betroffen sind.

Aufgrund der angespannten Energieversorgung und deren negativen Auswirkungen auf uns als Bürgerinnen und Bürger, auf die Wirtschaft und die
Industrie sind wir alle gefordert, Energie einzusparen.

Gleichwohl muss auch in dieser Zeit die Funktionsfähigkeit der Schulen unter Wahrung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Schüler und Beschäftigten und eines gesunden Lernklimas weiterhin erhalten bleiben. Daher gehören nach der Einschätzung der Bundesnetzagentur Schulen zu den „geschützten Kunden“.

Zur Erläuterung, was dies bedeutet, haben wir Ihnen im Bildungsportal weitergehende Informationen über die aktuelle Rechtslage eingestellt
(www.url.nrw/schulbetrieb-enerqieversorqunqskrise).

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