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Großstädter klagen vor Verfassungsgericht für Recht auf saubere Luft

Großstädter klagen vor Verfassungsgericht für Recht auf saubere Luft

„Saubere Luft ist ein Menschenrecht. Deshalb ziehen wir jetzt vor das Bundesverfassungsgericht.“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und ClientEarth unterstützen erstmals 7 von hoher Luftverschmutzung betroffene Personen aus deutschen Großstädten – darunter Düsseldorf – bei ihrer Verfassungsbeschwerde. Die Großstädter klagen auf ihr Recht auf saubere Luft, damit auf viel striktere Grenzwerte.

Zu den geforderten Maßnahmen gehören z. B.

…die Nachrüstung oder Stilllegung von Verbrennerfahrzeugen, eine Halbierung der Zahl der Autos in den Städten, der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs oder eine Filterpflicht für Holzöfen.

Die DUH erläutert dazu:

„Die Weltgesundheitsorganisation WHO bewertet die Luftverschmutzung in den meisten Städten in Deutschland und an vielen Straßen als gesundheitsschädigend – fast jede verkehrsnahe Messstation zeigt Werte oberhalb der von der WHO empfohlenen Grenzwerte.

Die Folge von hoher Luftverschmutzung können Asthma, Krebs, Schlaganfälle, Herzinsuffizienz und Demenz sein. In Deutschland führt Luftverschmutzung jährlich zu zehntausenden vorzeitigen Todesfällen und hunderttausenden Neuerkrankungen.

Besonders betroffen: Kinder, Alte und Menschen mit geringem Einkommen.

Die geltenden Grenzwerte für die gesundheitsschädlichen Luftschadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid sind nachweislich viel zu lasch, um effektiven Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Die Weltgesundheitsorganisation fordert deshalb, die Grenzwerte für Feinstaub (PM 2,5) auf ein Fünftel und für Stickstoffdioxid auf ein Viertel der derzeitigen rechtlichen Vorgaben zu reduzieren. Die Bundesregierung muss den Menschen ihr verfassungsmäßig verankertes Grundrecht auf Gesundheit garantieren.

Wir fordern deshalb von der Bundesregierung, die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation anzupassen und schnellstmöglich wirksame Maßnahmen zur Senkung der Luftverschmutzung umzusetzen.

Die Luftverschmutzung stammt aus verschiedenen Sektoren – Verkehr, Holzfeuerung, Landwirtschaft und Industrie, um nur einige zu nennen.

Wir haben in 40 Städten auf Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid geklagt und in keinem Fall verloren.

Constanze, Beschwerdeführerin aus Düsseldorf:

„Ich klage für meine zwei Kinder. Auch in der Stadt müssen Kinder gesund aufwachsen können, ohne durch die Luftverschmutzung krank zu werden. Mein Ziel: Keine vermeidbaren, gesundheitlichen Schäden durch hohe Luftverschmutzung mehr.“

Volker Becker-Battaglia, Beschwerdeführer aus München, ergänzt:

„Das Gemeine an der Luftverschmutzung ist, dass man sie nicht sieht. Deshalb wird sie auch von vielen verdrängt. Offiziell stirbt man auch nicht an Luftverschmutzung, sondern sie verursacht eine Reihe von Krankheiten wie Krebs, Herzbeschwerden, Atemnot und Schlaganfälle. Ich selbst leide unter Asthma.

Die Politik tut zu wenig, um Menschen, die wie ich an einer vielbefahrenen Straße wohnen, zu schützen.

Es gibt viele Möglichkeiten und Maßnahmen, um die Luftverschmutzung zu reduzieren. Was fehlt, ist der politische Wille, diese tatsächlich umzusetzen. Damit sich das ändert, klage ich jetzt für mein Recht auf saubere Luft.“

Dazu Caroline Douhaire, die die Verfassungsbeschwerde juristisch betreut:

„Der Staat ist durch das Grundgesetz zum effektiven Schutz der Gesundheit und des Lebens vor den Gefahren der Luftverschmutzung verpflichtet. Daher muss der Gesetzgeber die geltenden Schutzvorkehrungen im Lichte neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, wie den neuen WHO-Luftqualitätsrichtlinien, überprüfen und verschärfen.“

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wir fordern von der Bundesregierung die schnellstmögliche nationale Umsetzung der Grenzwert-Empfehlungen der WHO für Stickstoffdioxid und Feinstaub. Die Schweiz hat bereits seit 37 Jahren deutlich niedrigere Grenzwerte für Stickstoffdioxid als Deutschland.

Mit der Verfassungsbeschwerde wollen wir die Saubere Luft und eine Reduzierung der gefährlichen Luftschadstoffe unter anderem aus Verkehr, Holzfeuerung und Landwirtschaft durchsetzen.

Dazu braucht es Sofortmaßnahmen wie die Nachrüstung oder Stilllegung schmutziger Verbrenner-Fahrzeuge, eine Halbierung der Zahl der Autos in unseren Städten, den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, eine Reduktion der Nutztierzahlen und eine Filterpflicht für Holzöfen – um nur einige Maßnahmen zu nennen.“

Jährlich führt die hohe Luftverschmutzung in Deutschland zu zehntausenden vorzeitigen Todesfällen und hunderttausenden Neuerkrankungen wie Asthma, Krebs, Schlaganfällen oder Demenz. Diese Folgen hoher Luftverschmutzung wären vermeidbar. Die WHO empfiehlt für Feinstaub (PM 2,5) maximal ein Fünftel des derzeit rechtlich geltenden Grenzwerts (statt 25 nur noch 5 µg/m3 im Jahresmittel), für Stickstoffdioxid sogar die Senkung auf ein Viertel des bisherigen Grenzwertes (von 40 auf 10 µg/m3 im Jahresmittel).

Zudem fordert die WHO die Einführung eines 24-Stundenhöchstwertes von 25 µg/m³ für Stickstoffdioxid, ein Grenzwert zum Schutz vor kurzzeitiger Luftschadstoffbelastung, der bisher noch gar nicht rechtlich verankert ist.

Quelle DUH

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