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Vorsicht beim Abbiegen: Auch ohne Vorsatz oder Fahrlässigkeit sind jetzt Regelfahrverbote fällig

Vorsicht beim Abbiegen: Auch ohne Vorsatz oder Fahrlässigkeit sind jetzt Regelfahrverbote fällig

Einen Sekundenbruchteil nicht ganz bei der Sache – schon knallt es. Seit 10 Monaten heißt es mehr denn je: Augen auf im Straßenverkehr.

Denn nach dem neuen Bußgeldkatalog, der seit dem 9. November vorigen Jahres in Kraft ist, werden nicht nur Tempo- und Parkverstöße strenger als vorher sanktioniert: Es können auch deutlich l schneller als zuvor Fahrverbote fällig werden, auch wenn dem betreffenden Fahrer weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit nachzuweisen ist und es sich auch um keine Wiederholungstat handelt.

Ein solcher Fall wurde am Freitag (23. 9.) vor dem Amtsgericht Unna verhandelt. Eine Autofahrerin aus dem Kreis Unna hatte gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erhoben, den ihr die Straßenverkehrsbehörde des Kreises nach einem Unfall auf einer B1-Kreuzung im Januar 2022 zugestellt hatte.

Die nach links abbiegende Autofahrerin war mit einem entgegenkommenden Pkw zusammengestoßen. Es entstand hoher Sachschaden, die Frau selbst wurde erheblich, der Unfallgegner geringfügig verletzt.

Eine nähere Untersuchung der Unfallumstände (etwa eine mögliche Mitschuld des Unfallgegners) fand nicht statt. Auch mit diesem Hinweis legte die Unfallfahrerin Einspruch ein, als ihr etwa zwei Monate nach dem Unfall der Bußgeldbescheid des Kreises Unna zugestellt wurde: Neben einem Bußgeld in Höhe von 140 Euro und einem Punkt in Flensburg enthielt der Bescheid auch ein vierwöchiges Fahrverbot.

Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog: Vorfahrtfehler.

Laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 25 Fahrverbot ist für diese Sanktion eigentlich ein Sachverhalt unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers“ erforderlich.

„Das war bisher so“, stimmte der Richter bei der Verhandlung am Freitag zu. „Aber Sie hatten Ihren Unfall zwei Monate zu spät.“

Denn mit neuen verschärften Bußgeldkatalog seit dem 9. 11. 2021 traten auch neue Regelfahrverbote in Kraft – unter anderem für einen Unfall beim Abbiegen, allerdings auch nicht in allen Fällen.

Für den Entzug der Fahrerlaubnis spielt es dann auch keine Rolle, ob der Unfallfahrer als notorischer Verkehrssünder bekannt oder – wie im Fall dieser Frau – seit Jahrzehnten unfallfrei und unbescholten gefahren ist.

 

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