Die Ermittlungen zu den tödlichen Schüssen am 8. August in der Dortmunder Nordstadt – ein 16-jähriger Senegalese griff Polizeibeamte mutmaßlich mit einem Messer an und wurde von einem Polizisten erschossen – haben erste Konsequenzen nach sich gezogen.
„Der Dortmunder Polizeipräsident hat bereits in Abhängigkeit zum Ermittlungsstand des Strafverfahrens unverzüglich alle notwendigen dienstrechtlichen Maßnahmen getroffen“, teilte am Donnerstagabend, 1. 9., das Dortmunder Polizeipräsidium mit.
„Gegen alle Beamtinnen und Beamten, gegen die im Strafverfahren ermittelt wird, wurden Disziplinarverfahren eingeleitet. Ein Beamter wurde vorläufig vom Dienst suspendiert.“
Die Disziplinarverfahren seien, wie üblich, für die Dauer des Strafverfahrens ausgesetzt worden.
Vier weitere Polizeivollzugsbeamte/-innen wurden innerhalb des Polizeipräsidiums Dortmund versetzt.
Polizeichef Gregor Lange (SPD) betont:
„Die Polizei Dortmund legt Wert auf die Feststellung, dass diese vorläufigen Maßnahmen nicht einer Vorverurteilung gleichkommen dürfen. Bis zum Ausgang des Strafverfahrens gilt auch bei Polizeibeamten die Unschuldsvermutung, genauso wie bei allen anderen Bürgern.“

Kommentare
Sie hätten sich eben anständig Messern lassen sollen, die Beamten…
Armes Deutschland!
[…] +++ 1. September – Disziplinarverfahren, Versetzungen, Suspendierung+++ […]