Die Bundesregierung hat am Mittwoch, 24. 8. 22, zwei Verordnungen auf Basis des Energiesicherungsgesetzes verabschiedet. Mit dem Ziel, schon in dieser Heizperiode Energie zu sparen.
Die erste Verordnung gilt ab dem 1. September für ein halbes Jahr. Weitere Vorschriften sollen am 1. Oktober in Kraft treten.
- Öffentliche Gebäude dürfen ab dem 1. 9. 22 in der Regel nur noch bis maximal 19 Grad beheizt werden (empfohlene Mindesttemperatur für Büros bisher: 20 Grad).
- Durchgangsbereiche (Flure, Foyers, Technikräume) sollen möglichst gar nicht mehr geheizt werden.
- Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern, die rein dekorativen Zwecken dient, ist auszuschalten.
Einkaufspassagen:
- Ladentüren dürfen nicht mehr permanent offen stehen.
- Schaufenster und Werbeanlagen müssen zwischen 22 und 6 Uhr dunkel bleiben. Ausgenommen sind Haltestellen und Bahnhofsunterführungen.
Der Einzelhandel hat wie berichtet bereits eine Plakataktion „Türen zu, Geschäft offen“ gestartet.
Der Deutsche Handelsverband begrüßt die Maßnahmen generell, fordert sogar noch kühlere Büros.
Allerdings müsse berücksichtigt werden, dass Handelsunternehmen durch ihre Beleuchtung in den Städten nachts vielerorts für ein besseres Sicherheitsgefühl sorgten.
Privatleute:
- Pools dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden.
- Regelungen in Mietverträgen über eine bestimmte Mindesttemperatur werden vorübergehend ausgesetzt. Heißt, der Mieter hat dann keinen Anspruch mehr auf z. B. „mindestens 20 Grad“.
Wirtschaftsminister Robert Habeck (B90/Die Grünen) sprach von einer „nationalen Kraftanstrengung“, unabhängig von russischem Gas zu werden. „Jeder Beitrag zählt.“.
Eine weitere Verordnung, die ab 1. 10. 22 für 2 Jahre gelten soll und noch durch den Bundesrat muss, sieht u. a. verpflichtende jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizungen vor.
Insgesamt gelten Einsparungen von rund 20 Prozent gegenüber der Vorkrisenzeit beim Verbrauch als eine Bedingung dafür, dass Deutschland ohne Gasrationierung durch den Winter kommt.
Die IG Metall sprach sich gegen die beschlossenen niedrigeren Mindesttemperaturen in Arbeitsräumen aus. „Hohe Krankenstände könnten sich auch als Bumerang für die Wirtschaft erweisen.“
Kommentare
[…] Leuchtzeiten der Lichtkunst in Bergkamen im öffentlichen Raum werden nach der Bundesverordnung zur Sicherung der Energieversorgung […]
[…] der diesjährige Stadtfeststart gleich einer Punktlandung mit der neuen Energiesparverordnung der Bundesregierung zusammenfiel, blieb bei Bürgermeister Dirk Wigants launiger Eröffnungsrede tunlichst unerwähnt. […]