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Aggressor belästigt junge Frauen, bepöbelt Polizisten und pinkelt in die Zelle

Aggressor belästigt junge Frauen, bepöbelt Polizisten und pinkelt in die Zelle

Er überzog die Polizeibeamten mit Beleidigungen, belästigte zuvor massiv gleich drei junge Frauen und urinierte final in seine Gewahrsamszelle. Ausweispapiere konnte er nicht bieten, dafür einen Alkoholpegel über 2 Promille.

Mit diesem hochaggressiven Mann bekam es am Samstagabend (30. Juli) die Bundespolizei am Dortmunder Hauptbahnhof zu tun.

Gegen 20:50 Uhr wandten sich drei junge Frauen hilfesuchend an Bundespolizisten im Hauptbahnhof. Die 16, 19 und 20 Jahre alten Dortmunderinnen berichteten, dass sie kurz zuvor im U-Bahnbereich von einem unbekannten Mann begrapscht worden waren.

Als sich zwei Zeugen einschalteten und den Belästiger aufforderten, die Frauen in Ruhe zu lassen, seien sie mit einem roten Taschenmesser bedroht worden.

Die drei Frauen zeigten den Einsatzkräften den Täter, der sich nur wenige Meter entfernt am Bahnhofsvorplatz aufhielt. Die Bundespolizisten unterzogen den 27-Jährigen einer Kontrolle. Während sie feststellten, dass der Somalier offensichtlich unter Rauschmitteln stand, reagierte dieser immer aggressiver und „äußerst unkooperativ“, so ein Sprecher der Polizei.

In der Umhängetasche des Afrikaners fand sich das beschriebene rote Taschenmesser, in seiner Hosentasche Marihuana.

Was sich nicht fand, waren irgendwelche Ausweisdokumente. Also brachten die Einsatzkräfte den 27-Jährigen zur Bundespolizeiwache.

Dabei stemmte er sich gegen die Laufrichtung, schlug mit den Händen in Richtung der Köpfe der Beamten und beleidigte sie lautstark in englischer Sprache.

Mit Hilfe eines Fingerabdruckscans konnte die Identität des aggressiven Mannes, der in Herne gemeldet ist, festgestellt werden. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab, dass der 27-Jährige mit 2,2 Promille den Zustand der Volltrunkenheit aufwies.

„Der Mann urinierte zudem in den Gewahrsamsbereich und beleidigte dabei die Polizisten erneut“,

fügt der Polizeisprecher hinzu.

Die Bundespolizisten leiteten final ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, wegen Beleidigung und Körperverletzung ein. Dringende Haftgründe wurden nicht erkannt, der 27-Jährige konnte nach dem Ausschlafen seines Rauschs seiner Wege ziehen.

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