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Attacke auf Kind wegen Sitzplatz im Zug: 5-Jähriger aus Kamen mit voller Kraft auf Kopf geschlagen

Attacke auf Kind wegen Sitzplatz im Zug: 5-Jähriger aus Kamen mit voller Kraft auf Kopf geschlagen

Das Kind saß offenbar auf dem Platz, auf dem der Angreifer sitzen wollte. Aus heiterem Himmel wurde der kleine Junge aus Kamen mit voller Wucht auf den Kopf geschlagen.

Eine üble Attacke auf ein Kind passierte laut Zeugenaussagen am Mittwochabend (29. Juni) in einem Regionalexpress zwischen Kamen und Dortmund. 

Gegen 22:30 Uhr entwickelte sich am Bahnsteig zu Gleis 20 im Dortmunder Hauptbahnhof eine handgreifliche Auseinandersetzung. Hinzugerufene Bundespolizisten trennten die Beteiligten und befragten sie.

Eine 38-jährige Syrerin aus Kamen berichtete, sie habe mit ihrem Sohn im Regionalexpress RE6 von Kamen nach Dortmund gesessen, als ein Mann durchs Abteil ging und augenscheinlich nach einem freien Sitzplatz suchte.

Ihr 5-jähriger Sohn habe ahnungslos auf seinem Sitzplatz gesessen – als plötzlich dieser fremde Mann schnurstracks auf das Kind zuging und ihm mit der flachen Hand und voller Kraft auf den Kopf schlug.

Die Mutter des Kindes vermutete, dass der Angreifer den Anschein erweckte, dass er den Platz ihres Sohnes einnehmen wollte.

Das Kind blieb zum Glück augenscheinlich durch den Schlag körperlich unverletzt.

Der 57-Jährige machte zunächst keine Angaben zu den Vorwürfen. Er folgte den Einsatzkräften zur Bundespolizeiwache. Mit Hilfe seiner Angaben konnte der gebürtige Dortmunder zweifelsfrei identifiziert werden.

Und dann flog auf: Er hätte gar nicht mit dem Zug umherfahren dürfen. Denn eine Überprüfung ergab, dass die Staatsanwaltschaft Münster vor wenigen Tagen gegen den Mann Untersuchungshaft angeordnet hatte.

„Ihm wird vorgeworfen, im Dezember 2021 einen Mitarbeiter in einem Krankenhaus mehrfach bespuckt zu haben“,

erläutert ein Bundespolizeisprecher den Grund für die U-Haft.

Der aggressive 57-Jährige wurde ins Gewahrsam der Polizei Münster gebracht. Die Dortmunder Bundespolizisten leiteten ein weiteres Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen den deutschen Staatsbürger ein.

Quelle Bundespolizei DO

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