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Wurfmesser im Kinderwagen und Hakenkreuz an der Wade

Wurfmesser im Kinderwagen und Hakenkreuz an der Wade

Mit zwei Ermittlungsverfahren und ohne Messer endete der Spaziergang eines jungen Vaters aus Dortmund mit seinem Töchterchen  am Sonntagabend (15. Mai).

Gegen 18:45 Uhr sprachen Bundespolizisten den 25-Jährigen an, der mit einem Kinderwagen den Hauptbahnhof in Richtung U-Bahn durchquerte. Grund dafür war die linke Wade des Deutschen.

Auf dem Bein des Mannes prangte ein Hakenkreuz. Außerdem war dort eine  SS-Rune tätowiert. Der 25-Jährige behauptete, er wolle in naher Zukunft diese Tätowierung überstechen lassen.

Dann fanden die Beamten in dem Kinderwagen seiner Tochter noch en Wurfmesser – zugriffsbereit. Hierzu behauptete der Dortmunder: Er benötige die Stichwaffe zur Selbstverteidigung.

Mit beidem kam er nicht durch. Die Beamten zogen das Messer ein, leiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, sowie wegen Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen ein.

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