„Bundesländer und Städte bremsen angemessene Gebühren fürs Anwohnerparken und damit die Mobilitätswende aus.“
Diesen Vorwurf erhebt nach einer bundesweiten Abfrage die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Demnach ermöglichen nur 5 Bundesländer den Kommunen, angemessen hohe Gebühren festzulegen – dazu zählt Nordrhein-Westfale. Doch nur einzelne Kommunen machen von ihren Möglichkeiten Gebrauch.
In Unna kostet ein Bewohnerparkausweis in Form einer Vignette zum Beispiel 30 Euro im Jahr. Hier gilt folgende Regel:
- Einen Bewohnerparkausweis können Personen, die mit Hauptwohnsitz innerhalb des Verkehrsringes oder in den mit Sonderzeichen gekennzeichneten Zonen gemeldet sind und ein Fahrzeug angemeldet haben, beantragen. Für Anwohner, deren Auto nicht auf sie persönlich zugelassen ist, ist eine Bescheinigung des KFZ-Halters nötig, die belegt, dass der Anwohner Hauptnutzer des Fahrzeuges ist. Pro Anwohner kann nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden! Der Bewohnerparkausweis ermöglicht eine kostenlose und zeitlich unbegrenzte Benutzung der öffentlichen Parkplätze, die gebührenpflichtig sind oder wo die Benutzung einer Parkscheibe angeordnet ist. Er garantiert jedoch keinen Parkplatz. Der Bewohnerparkausweis ist ein Jahr gültig.
In Dortmund richten sich die Gebühren für einen Bewohnerparkausweis nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und betragen z. Zt. 30,70 € jährlich oder 20,50 € halbjährlich.
In Hamm zahlt man sogar nur 18 Euro für ein Jahr und 30 Euro für zwei Jahre.
Die DUH fordert eine Anwohnerparkgebühr von mindestens 360 Euro pro Jahr.
„Öffentlicher Raum ist knapp und zunehmend umkämpft. Jedes Jahr steigt die Zahl der in Deutschland zugelassenen Autos um eine halbe Million an. Gleichzeitig werden die zugelassenen Autos immer länger, breiter und schwerer.
Trotzdem dürfen Anwohner in den meisten Städten mit ihren riesigen SUV und Pick-ups für nur 8 Cent pro Tag den öffentlichen Raum zustellen. Flächen zum Spielen, Flanieren und Verweilen sowie Parks und Grünflächen werden immer knapper. Die Kommunen brauchen endlich wirksame Möglichkeiten, um den Raum für Menschen zurückzuerobern.“
Nur fünf Bundesländer erhalten eine Grüne Karte in der DUH-Abfrage: In Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen dürfen Städte angemessene Gebühren fürs Anwohnerparken verlangen. Doch die Großstadt Köln verzichtet zum Beispiel trotzdem darauf, kritisiert die DUH.
„Selbst in innerstädtischen Gebieten mit dichtem Bus- und Bahnnetz und kurzen Wegen für Rad- und Fußverkehr steigt die Zahl an Autos weiter an. Da Autos fast überall kostenlos abgestellt werden können, schaffen sich immer mehr Haushalte Zweit- und Drittwagen an und selbst Menschen, die fast nie Auto fahren, behalten es. Die Gebühren müssen daher so hoch sein, dass Menschen, die nicht auf ihr Auto angewiesen sind, ihren Pkw-Besitz hinterfragen.“
Die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung zu angemessenen Preisen sei nachweislich ein wichtiges Instrument, um die Zahl der Autos in Städten zu reduzieren. Um das Klima zu schützen und die Städte lebenswerter zu machen, müssten Parkgebühren höher werden. Verglichen mit den Kosten für Bus- und Bahntickets sei eine Gebühr für Anwohnerparkausweise von mindestens 360 Euro pro Jahr immer noch niedrig.
Die DUH fordert eine Anhebung der Gebühren für Anwohnerparkausweise auf mindestens 1 Euro pro Tag und deutlich höhere Gebühren für große SUV-Stadtpanzer. Vorbildlich sei die Freiburger Regelung, die eine durchschnittliche Gebühr in Höhe von 360 Euro pro Jahr vorsieht. Für besonders große SUV und Pick-ups werden 480 Euro pro Jahr fällig.
Tübingen verlange für besonders schwere SUV, die mehr als 1,8 Tonnen wiegen, eine um 50 Prozent höhere Jahresgebühr als für Kleinwagen. Für einkommensschwache Haushalte und Menschen mit Schwerbehindertenausweis gibt es in Freiburg deutliche Ermäßigungen um 75 Prozent.
Hintergrund laut DUH:
In Parkraumbewirtschaftungszonen erhalten Anwohnerinnen und Anwohner eine Ausnahmegenehmigung, um keine Parkgebühren zahlen zu müssen. Die Gebühr für einen solchen Anwohnerparkausweis war bis Juni 2020 bundeseinheitlich auf 30,70 Euro pro Jahr gedeckelt. Ein Preis, der keine Lenkungswirkung entfaltet und nicht einmal den Verwaltungsaufwand begleicht. Auch die Kosten für Herstellung, Reinigung und Wartung von Parkplätzen werden nicht berücksichtigt. Allein die jährlichen Betriebskosten, beispielsweise für Reinigung und Winterdienst, belaufen sich je nach Stadt auf 60 bis 300 Euro pro Parkplatz. Die Nutzung des knappen und wertvollen öffentlichen Raums mit privaten Autos wird demnach durch die Allgemeinheit bezuschusst.
Während Bus und Bahn Jahr für Jahr teurer werden, waren die Gebühren für Parkausweise jahrzehntelang gedeckelt. Eine Erhöhung der Parkgebühren ist ein wesentlicher Hebel, damit sich Haushalte von Zweit- und Drittwagen trennen und Gelegenheitsfahrer auf Carsharing umsteigen.“
Quelle DUH
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