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Ohne Wohnsitz, polizeibekannt – dennoch kein Haftgrund für Räuber

Ohne Wohnsitz, polizeibekannt – dennoch kein Haftgrund für Räuber

Trotz einschlägiger polizeilicher Vorbekanntheit  und trotz fehlender Wohnadresse in Deutschland ging dieser Raubtäter zeitnah nach seinem Überfall wieder seiner Wege.

Am Samstagabend (2.April 2022) wurde ein 21-jähriger Dortmunder am Ostenhellweg in der Dortmunder Innenstadt überfallen.

Um 22:40 Uhr überraschte der Täter den 21-Jährigen beim Geldabheben, bedrohte ihn  mit einen spitzen Gegenstand und forderte das soeben abgehobene Geld.

Die Polizei nahm den Räuber wenig später fest: Mit im Gepäck hatte der wohnsitzlose Rumäne die Diebesbeute, die die Polizei dem Überfallenen noch in der Nacht wieder aushändigte.

Der polizeibekannte Täter wurde im weiteren Verlauf einem Haftrichter vorgeführt. Ausreichende Gründe für eine Untersuchungshaft bestanden aus Sicht des Richters jedoch nicht.

Den 23-jährigen Rumänen erwartet nun ein Strafverfahren wegen u.a. räuberischer Erpressung.

„Die Polizei verzeichnete im letzten Jahr allein im Innenstadtbereich mehr als 70 Raubstraftaten“, führt die Großstadtbehörde aus. „Damit die Dortmunder City ein attraktiver Standort für den Handel und ein überregionaler Anziehungspunkt für Shoppingbegeisterte und Familien bleibt, hat die Polizei ihre Präsenz und Kontrollmaßnahmen in diesem Bereich intensiviert.“

So ordnete Polizeipräsident Gregor Lange erst am vergangenen Freitag die strategische Fahndung für diesen Bereich an – wir berichteten. Damit müssen Passanten und andere Verkehrsteilnehmer auch ohne konkrete Anlässe mit polizeilichen Kontrollen rechnen.

Quelle Polizei DO

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