Um Mitternacht (3. April) tritt die neue Coronaschutzverordnung NRW in Kraft – damit entfällt neben den noch bestehenden 3- und 2-G-Regeln auch die Pflicht zum verbindlichen Tragen einer medizinischen Schutzmaske beim Einkaufen.
Während das in den meisten Städten und Gemeinden erst ab Montag relevant wird, beginnt die „neue Freiheit“ beim Bummeln und Shoppen in Unna oder in Fröndenberg gleich am Tag 1 der neuen Regeln: Denn der 3. April ist in beiden Städten als verkaufsoffener Sonntag ausgerufen.
In Fröndenberg ist das Sonntagsshopping an den Frühlingsmarkt angedockt, in Unna an den Historischen Westfalenmarkt. Der City-Werbering Unna empfiehlt seinen Mitgliedsgeschäften, von 13 bis 18 Uhr ihre Türen zu öffnen.
Eine Verpflichtung zum Masketragen besteht laut Landesgesetz in den Läden dann nicht mehr.
Doch kann grundsätzlich jeder Geschäftsinhaber sein Hausrecht ausüben und weiterhin auf den Mund-Nasenschutz seiner Kunden bestehen. Daher sollte auch beim morgigen verkaufsoffenen Sonntag jeder Besucher für alle Fälle eine Maske bei sich haben.
Der Handelsverband NRW begrüßt den Wegfall der Pflicht. Denn „die letzten 2 Jahre haben bewiesen, dass er stationäre Einzelhandel mit seinen Hygienekonzepten und Schutzmaßnahmen kein Infektionstreiber war und ist“. Thomas Schäfer, Geschäftsführer des Handelsverbandes Westfalen-Münsterland:
„Jede Händlerin und jeder Händler entscheidet nun selbst, ob eine hausinterne Maskenpflicht angeordnet wird. Denn der Schutz seiner Beschäftigten ist und bleibt für den Handel wichtig.“
Der Handel habe nach Verbandsangaben seit Beginn der Pandemie seine Verantwortung zur Pandemiebekämpfung trotz aller wirtschaftlicher Belastungen ernst genommen und dabei die Gesundheit der Kundschaft und der Beschäftigten an die erste Stelle gesetzt.
Dieser Verantwortung werde der Handel auch weiterhin gerecht, ob ohne oder mit hausinterner Maskenpflicht oder Maskenempfehlung.
„Natürlich darf grundsätzlich jeder Mensch für sich selbstbestimmt und souverän entscheiden, ob er in seinem Umfeld eine Maske trägt,“ erklärt Verbandsgeschäftsführer Schäfer, „und für viele gehört die Maske ja jetzt schon zum Alltag.
Wenn aber ein Unternehmen qua Hausrecht Empfehlungen oder Verpflichtungen zum Tragen einer Maske oder zum Einhalten eines Abstands ausspricht, dann ist das nur von der Sorge getragen, dass sich Menschen anstecken und Personal ausfällt. Wir bitten daher um Verständnis für derartige Empfehlungen.“
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